Zwischenraum-Festival: Berlin 12.-14.09.2014

[crosspost]

«Die Gedanken sind frei» Angst ist Alltag für Roma in EUropa
Ein Ausstellungsprojekt von Marika Schmiedt
Grafiken – Plakate die im Sinne der Confrontage agieren

Freitag, 12.09.2014, 19:00 Uhr
Ausstellungseröffnung mit Vortrag und Diskussion zur Diskriminierung von Roma in Europa,
mit Filiz Demirova und Georgel Caldararu. derparia.wordpress.com

Dieses Ausstellungsprojekt soll als Spiegel der verbreiteten aber durchschnittlich nicht wahrgenommenen Rassismen dienen und mit der Geschichte der Verfolgung der Roma in Verbindung gebracht werden. Obwohl die gegenwärtige Verfolgung von Roma eine soziale und politische Situation hervorruft, die an die Zeit des Nationalsozialismus erinnert, hat sich die Mehrheit zu schweigen entschlossen. Meine Arbeit versucht, das Schweigen zu durchbrechen und den Rassismus zu enthüllen und gleichzeitig der fortschreitenden Diskriminierung entgegenzuwirken.

MARIKA SCHMIEDT, 1966 in Traun/Oberösterreich geboren, Künstlerin und Aktivistin. Seit 1999 Recherchen (Zeitzeugen und Gegenwart) zur Verfolgung von Roma und Sinti; die Auseinandersetzung mit der Situation der Roma vor und nach 1945 bildet einen Schwerpunkt der künstlerischen Arbeit. marikaschmiedt.wordpress.com

zwischenraum-festival-2014.de/index.php/programm.html

Offener Brief an Rudolf Sarközi

Dieser Offene Brief wurde ursprünglich bei Der Paria veröffentlicht und erscheint hier mit freundlicher Genehmigung als Crosspost.
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Sehr geehrter Herr Sarközi,

hiermit möchten wir Sie über unsere Empörung bezüglich Ihrer Positionierung gegen die Kunst von Marika Schmiedt in Kenntnis setzen. Wir sind aufgebracht, dass Sie sich gegen Werke, die auf die gegenwärtige Verfolgung und Unterdrückung von Roma in Europa aufmerksam machen, positionieren und damit die Hetzkampagne und die Kriminalisierung von Widerstand legitimieren. Ihren eigenen Angaben nach empfinden Sie die Kunst von Marika Schmiedt als gegen die Roma-Minderheit gerichtet und finden die Äußerungen der ungarischen Nationalisten gerechtfertigt und begründet: “Ja, das stimmt. Ich kritisiere diese Ausstellung und habe das dem (ungarischen) Botschafter auch so gesagt”. Was Sie noch nicht erwähnt haben ist, warum Sie diese Meinung teilen.

Als Vertreter der Roma-Organisationen aus Österreich, zu dem Sie sich selbst ernannt haben, müssten Sie wissen, dass viele Menschen von Ihren öffentlichen Äußerungen betroffen sind. Das heißt, Sie sprechen nicht nur für sich und Ihre eigene Familie, sondern für alle Roma aus Österreich und, in diesem Fall, auch für alle Roma aus Ungarn. Haben Sie sich über die Situation der Roma in Ungarn tatsächlich informieren lassen?

Durch Ihre Haltung gehen Sie eine Komplizenschaft mit den ungarischen Nationalisten ein, die Roma angreifen, und Sie lassen zu, dass Positionen von Roma zensiert und ihre Arbeit skandalisiert wird. Marika Schmiedt kritisiert gemeinsam mit unserer Initiative Der Paria, dass Sie das rassistische Projekt „Bio-Knoblauch Romanes“ mitinitiiert haben. Dem Anschein nach haben Sie mehr Interesse an der Umsetzung eines Projekts, das Roma zur Arbeit auf Plantagen zwingt, ihnen das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt und keine Kritiken darüber zulässt, als an selbstbestimmten Kunst- und Aktionsformen wie von Marika Schmiedt.

Auf dieser Grundlage treten Sie auf derselben Seite wie die ungarischen Nationalisten auf und ent-solidarisieren sich ein weiteres Mal von Marika Schmiedt. Unserer Meinung nach verursacht Ihre Roma-Vertretung sehr großen Schaden und verschlimmert die Situation. Des Weiteren gibt es bis jetzt von Ihnen keine öffentlichen Statements bezüglich der bedrohlichen Situation für Roma in Ungarn. Als Zsolt Bayer Anfang 2013 öffentlich sagte, ‘Diese Zigeuner sind Tiere und benehmen sich wie Tiere’, waren damit alle Roma gemeint, das heißt, dass Sie auch davon betroffen waren. Deswegen ist es für uns unverständlich, wenn Sie solche öffentlichen Beleidigungen komplett ignorieren, aber die Kunst von Marika Schmiedt verurteilen, ohne Ihre Kritik zu begründen. Als die Neo-Nazis in den ungarischen Dörfern Hassmobs gegen Roma organisiert haben, wie in Gyöngyöspata 2011 der Fall war, wurden Sie als Roma-Vertreter ebenfalls nicht aktiv. Warum beziehen Sie gegen kritische Roma-Positionierungen Stellung und nicht gegen ungarische Nationalisten, wenn diese antiromaistische Deklarationen veröffentlichen und Aktionen leiten?

Wir sind der Meinung, dass Sie nicht das Interesse der Roma-Minderheit vertreten, sondern Ihre eigenen Interessen. Deshalb erkennen wir Sie nicht als Roma-Vertreter an und werden alle Roma-Organisationen, europa- und weltweit, über Ihre Position informieren.

Mit besten Grüßen

Der Paria,
Georgel Caldararu, Filiz Demirova

Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma! Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!

(Anm.: Gemeinsame Presseerklärung von über 20 Roma- und Flüchtlingsinitiativen betreffend jüngster Äußerungen deutscher Politiker*innen zum Thema Asyl, Mitzeichnende s.u. | za hrvatsko-srpsku verziju pogledajte dolje)

15. Oktober 2012 — In den vergangenen Tagen haben konservative Politiker, aber auch Mitglieder der SPD, wiederholt gefordert, die Visumpflicht für serbische und mazedonische StaatsbürgerInnen, die im Dezember 2009 gelockert wurde, wieder einzuführen. Sie möchten damit den „massiven Zustrom von serbischen und mazedonischen Staatsbürgern“ stoppen. Dabei geht es in erster Linie um Mitglieder der Romaminderheit, die seit Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum vermehrt in der EU und anderen Schengener Vertragsstaaten Asyl beantragen.

Die Aufhebung der Visumpflicht für die Staaten des sogenannten westlichen Balkans steht am Ende eines langen Prozesses, bei dem die Staaten im Auftrag der EU tiefgreifende Reformen im Bereich der Gesetzgebung und anderen Bereichen (Dokumentensicherheit, Grenzkontrollen und Kontrolle der Wanderbewegungen, usw.) durchführen mussten. Nur im Bereich Menschenrechte blieben die Reformen weit hinter den Erwartungen zurück. Ende August stellte die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht zur Visaliberalisierung erneut fest, dass die Roma in allen Balkanstaaten einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind, die sie an der Ausübung grundlegender Rechte wie beispielsweise dem Zugang zu Bildung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt hindert.

Nach Aussagen der serbischen Regierung leben circa 60 Prozent der geschätzten 450.000 Roma in Serbien in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen; 30 Prozent haben keinen Zugang zu Trinkwasser; 70 Prozent keinen Zugang zur Kanalisation. Serbische Studien belegen, dass Romakinder in Sonderschulen mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent deutlich überrepräsentiert sind. Umfragen zufolge gelten sie als die meist diskriminierte Bevölkerungsgruppe in Serbien, eine Diskriminierung, die sich insbesondere im Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich macht. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in ihrem letzten Länderbericht zu Serbien fest, dass die Mehrheit aller Roma von Gelegenheitsjobs, wie beispielsweise dem Sammeln von Altmetall lebt, und dass kaum Roma in staatlichen Betrieben beschäftigt sind.

Auch in Mazedonien sind Roma einer allumfassenden Diskriminierung ausgesetzt. Ebenso wie in Serbien leben sie in Mazedonien oft in abgeschiedenen Siedlungen, wo sie keinen oder nur beschränkten Zugang zu grundlegenden Diensten haben. Romakinder sind in Sonderschulen und in Sonderklassen deutlich überrepräsentiert, was sowohl auf ungeeignete Einstufungstests, als auch auf eine falsche Orientierung der Eltern zurückgeht, wie das Budapester European Roma Rights Centre kürzlich in einer Studie feststellte. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in einem 2010 veröffentlichten Bericht fest, dass 70 Prozent aller Roma in Mazedonien arbeitslos sind, womit ihre Arbeitslosigkeit deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. ECRI fand auch, dass Roma mit Vorurteilen im Gesundheitssystem konfrontiert sind, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt.

Es ist demnach abfällig, wenn Asylanträge von Roma von vornherein als unbegründet bewertet werden. Laut Handbuch des UN-Flüchtlingswerks von 1951 zu den Prozeduren und Kriterien zur Festlegung des Flüchtlingsstatus, das im Dezember 2011, neu aufgelegt wurde, kann Diskriminierung durchaus als Fluchtgrund gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzung darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.

Auf Druck von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, Schweden, Belgien und Luxemburg, haben Serbien und Mazedonien sowie die anderen Balkanstaaten, deren BürgerInnen kürzlich von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte entbunden wurden, in den vergangenen zwei Jahren umfassende Maßnahmen getroffen, um den angeblichen Missbrauch der Visumfreiheit und des Rechts auf Asyl zu beenden. Dazu gehört eine Verschärfung der Grenzkontrollen, in deren Folge Tausende von Menschen, zumeist Roma, aufgrund von zum Teil fadenscheinigen Argumenten und willkürlichen Begründungen an der Ausreise gehindert wurden. Abgeschobenen AsylbewerberInnen droht bei der Rückkehr eine Strafe und der Verlust ihres Passes, womit sie an einer erneuten Ausreise gehindert werden sollen. Roma werden in den Medien und im politischen Diskurs unterschiedslos als „lažni azilanti“, als „ScheinasylantInnen“ bezeichnet und für die drohende Aufhebung der Visumfreiheit verantwortlich gemacht. Rassistische Ressentiments gegen Roma erleben einen erneuten Auftrieb. Die Gewaltbereitschaft gegen sie nimmt zu.

Parallel dazu erleben wir in westlichen Ländern eine selektive Aushebelung des Rechts auf Asyl. Schnellverfahren, wie sie jüngst vom bayrischen Innenminister Joachim Herrmann ins Spiel gebracht wurden, bieten oftmals nicht die Gewähr für eine rigorose Überprüfung des Einzelfalls, wie sie die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt. Roma aus dem Balkan, die in der EU und der Schweiz Asyl beantragen, unterliegen ohnehin einem Generalverdacht, sogenannte WirtschaftsasylantInnen zu sein, der eine objektive Überprüfung ihres Antrags auf Asyl von vornherein unmöglich macht. Bereits heute werden Anträge von Roma aus Serbien und Mazedonien vielfach vorgezogen, mit dem erklärten Ziel, Roma durch eine zügige Bearbeitung ihres Asylantrags, die in der Regel in der Ablehnung mündet, davon abzuhalten, überhaupt nach Deutschland ein zu reisen und dort Asyl zu beantragen.

In weniger als zwei Wochen wird Bundeskanzlerin Merkel in Berlin das zentrale Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma zur Zeit des Nationalsozialismus einweihen. Die Verfolgung und Ermordung von mehr als einer halben Million Sinti und Roma durch Nazideutschland sollte eine Erinnerung und eine Mahnung sein, wohin Rassismus und Vorurteile führen können. In Serbien wurden mehrere Zehntausende Roma und Juden im Rahmen von sogenannten Vergeltungsaktionen von Wehrmachtsoldaten erschossen. Abertausende starben in den Konzentrationslagern Banjica und Sajmište (Belgrad) und Crveni Krst (Niš).

Es ist demnach völlig gedächtnislos und realitätsfremd, wenn deutsche Politiker heute Schnellverfahren für AsylbewerberInnen aus dem Balkan oder eine Wiedereinführung der Visumpflicht fordern, mit dem ausschließlichen Ziel, Roma an der Einreise nach Deutschland hindern. Sie geben serbischen und mazedonischen PolitikerInnen, die ohnehin keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegenüber Roma machen und Roma in Randgebiete abdrängen, wo sie erst recht keine Möglichkeit zum Überleben haben, einen Blankoschein, Roma weiter zu diskriminieren und in der Ausübung ihrer Grundrechte einzuschränken.

Wir fordern ein Ende der rassistischen Hetze gegen Roma! Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien dürfen nicht vom Recht auf Asyl ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf eine Einzelfallprüfung, innerhalb derer die rassistische Diskriminierung in ihren Heimatländern, in angemessener Weise zu berücksichtigen ist.

Wir fordern ein Ende einer restriktiven Ausländer- und Asylpolitik, die dazu geführt hat, dass tausende von Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, die oftmals Opfer von Krieg und Verfolgung waren, nie eine Möglichkeit hatten, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Personen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, müssen ein Rückkehrrecht erhalten. Sie überhaupt als Fremde zu betrachten ist zynisch und eine Verkennung ihrer Rechte.

Chachipe a.s.b.l., Luxemburg

Förderverein Roma e.V., Frankfurt am Main

Rom e.V., Köln

Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V., Berlin

Romane Aglonipe e.V., Hannover

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Flüchtlingsrat Berlin e.V., Berlin

Bayerischer Flüchtlingsrat e.V., München

Redaktion des Hinterland-Magazins

Flüchtlingsrat NRW e.V., Essen

Grüne Alternative Freiburg

Roma Center Göttingen e.V., Göttingen

Hessischer Flüchtlingsrat, Frankfurt am Main

Antirassistische Initiative Rostock

Aktion Bleiberecht Freiburg

Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Mannheim

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hildesheim

Flüchtlingsrat Brandenburg
, Potsdam

Flüchtlingsrat Hamburg e.V., Hamburg

Bündnis „MünsteranerInnen für ein Bleiberecht der Roma“

Verein für politische Flüchtlinge, Münster

Pro Asyl e.V., Frankfurt am Main

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe), Münster

Initiative Grenzenlos, Karlsruhe

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg

Roma Union Grenzland e.V., Aachen

Amaro Foro e.V., Berlin

Flüchtlingsrat Bremen

Zaustavite rasističke napade na Rome!
Pravo na azil ne toleriše razlike!

15. Oktobar 2012 — Prethodnih dana su konzervativni političari kao i članovi socijaldemokratske stranke u Nemačkoj više puta tražili da se ponovo uvede vizni režim za državljane Srbije i Makedonije koji je ukinut u decembru 2009. Tim potezom oni žele da zaustave „masivan priliv državljana Srbije i Makedonije“. Meta ove mere su prvenstveno pripadnici romske manjine, koji su u većem broju tražili azil od kada im nije potrebna viza za kratke boravke u šengenskom prostoru, u EU i ostalim državima koje su potpisale šengenski sporazum.

Ukidanje viza za zemlje tzv. Zapadnog Balkana stoji na kraju dugog procesa u kome države u cilju ulaska u EU sprovode dalekosežne reforme u oblasti zakonodavstva i drugih oblasti (sigurnost ličnih dokumenata, kontrola granica i kontrola migracije, itd.). Samo u području ljudskih prava su reforme ostale daleko ispod očekivanja. Na kraju avgusta je Evropska Komisija ponovno utvrdila u svom trećem obaveštenju o liberalizaciji viznog režima da su Romi u svim zemljama Balkana izloženi sveobuhvatnoj diskriminaciji u ostvarivanju temeljnih ljudskih prava, kao i da im je pristup obrazovanju i osposobljavanju, zdravstvu i tržištu rada sprečen.

Prema izjavima srpske vlade, oko 60 procenata od procenjenog broja od 450.000 Roma u Srbiji živi u nesigurnim i nehigijenskim uslovima, 30 posto nema pristup vodi, 70 posto nemaju pristup kanalizaciji. Istraživanja pokazuju da su romska deca više od 30 posto zastupljena u specijalnim školama. Prema anketi, oni se smatraju za najgore diskriminisanu zajednicu u Srbiji, a diskriminacija se posebno pokazuje u pristupu tržištu rada. Evropska komisija protiv rasizma i netolerancije (ECRI) navela je u svom najnovijem izveštaju o Srbiji da većina Roma živi od povremenih ili sezonskih poslova kao što je skupljanje starog gvožđa i da nema Roma koji su zaposleni u državnim preduzećima.

U Makedoniji takodje postoji sveobuhvatna diskriminacija Roma. Kao i u Srbiji, Romi u Makedoniji često žive u izolovanim zajednicama, gde nemaju ili imaju samo ograničen pristup osnovnim uslugama. Romska deca su zastupljena u specijalnim školama ili u posebnim razredima u redovnoj školi, što je rezultat neprimerenih testova, kao i pogrešne orijentacije njihovih roditelja, kao sto je Evropski centar za prava Roma u Budimpešti naveo u nedavnom istraživanju. Evropska komisija protiv rasizma i netolerancije (ECRI) navela je u izveštaju objavljenom 2010 da je 70 posto Roma u Makedoniji nezaposleno, t.j. da je njihova nezaposlenost daleko iznad državnog proseka. ECRI je takođe utvrdio da su Romi suočeni s predrasudama u zdravstvenom sistemu, što utiče na njihov pristup zdravstvenim uslugama.

Prema tome je pogrešno od početka procenjivati zahteve za azil od strane Roma kao neosnovane. Prema priručniku UN o izbeglicama (UNHCR) iz 1951. i postupcima i kriterijumima za određivanje statusa izbeglice, koji je ponovo objavljen u decembru 2011., diskriminacija se može smatrati razlogom za emigraciju. To je posebno slučaj kada osoba ima ograničenu sposobnost da zarađuje za život. UNHCR takođe je utvrdio da je rasna diskriminacija jedan od najčešćih oblika kršenja ljudskih prava i mora, dakle, biti uzeta u obzir pri utvrđivanju statusa izbeglica.

Pod pritiskom EU i njezinih članica, pod vodstvom Nemačke, Švedske, Belgije i Luksemburga, Srbija i Makedonija su, kao i druge balkanske zemlje čiji građani su mogli da putuju bez vize na kraće boravke, u protekle dve godine morale da uvedu opsežne mere za sprečavanje navodne zloupotrebe viznog izuzetka i prava na azil. To uključuje zatezanje granične kontrole, pa su hiljade ljudi, uglavnom Roma, sprečeni prilikom odlaska, iz nejasnih ili proizvoljnih razloga. Tražiteljima azila koji su vraćeni nazad prete kazne i gubitak putnih isprava, tako da su sprečeni da ponovo odu. Romi su u medijima i u političkom diskursu označeni kao lažni azilanti i okrivljeni za predstojeće ukidanje viznog izuzeća. Rasistička ogorčenost protiv Roma dobija novi zamah. Nasilje nad njima je u porastu.

Paralelno s tim, u zapadnim zemljama vidimo selektivno ukidanje prava na azil. Ubrzane procedure, kao što je nedavno potvrdio ministar unutrašnjih poslova Bavarske Joachim Herrmann, često ne nude garancije za rigorozan pregled individualnog slučaja kakav propisuje Ženevska konvencija. Za Rome sa Balkana, koji se za azil prijavljuju u EU i Švajcarskoj, odmah se sumnja da su ekonomske izbeglice pa je pregled njihovog zahtjeva za azil nemoguć od samog početka. Već sada se aplikacije Roma iz Srbije i Makedonije za azil tretiraju kao prioritetne, s deklarisanim ciljem da se Rome, brzom obradom njihovog zahteva za azil koji se po pravilu odbija, odvrati od putovanja u Nemačku i prijema.

Za manje od dve sedmice kancelarka Merkel će u Berlinu inaugurisati središnji spomenik Sintima i Romima ubijenim u vrijeme nacionalsocijalizma. Progon i ubistvo više od pola milona Sinta i Roma od strane nacističke Nemačke bi trebali biti podsetnik i upozorenje do čega mogu dovesti rasizam i predrasude. U Srbiji, nekoliko desetina hiljada Roma i Jevreja su bili ubijeni u okviru tzv odmazde od Wehrmachta. Više hiljada je umrlo u koncentracionim logorima Banjica i Sajmište u Beogradu i Crveni Krst u Nišu.

Bilo bi, dakle, potpuno amnezično i nerealno ako nemački političari sada traže brzi postupak za tražitelje azila iz Balkana ili ponovno uvođenje viznog zahteva s ciljem da se Romima spreči ulazak u Nemačku. Oni ohabruju srpske i makedonske političare koji svakako ne taje svoje antipatije prema Romima da ih sele u područja gdje nemaju način da prežive, i daje im dozvolju za diskriminišu Rome i da ih dalje ograničavaju u ostvarivanju osnovnih prava.

Tražimo kraj rasističkih napada protiv Roma! Romi iz bivše Jugoslavije ne smeju biti isključeni iz prava na azil. Oni imaju pravo na individualne procene koje treba da uzmu u obzir rasnu diskriminaciju u matičnim zemljama na odgovarajući način.

Tražimo kraj restriktivne politike imigracije i azila, koja je dovela do toga da više hiljada Roma iz bivše Jugoslavije, često žrtve rata i progona, nikada nisu imali priliku da dobiju stalan boravak. Ljudi koji su rođeni ili su odrasli u Nemačkoj treba da dobiju pravo na povratak. Tretirati ih kao strance je cinično i pokazuje nepoštovanje njihovih prava.

Chachipe a.s.b.l., Luksemburg

Förderverein Roma e.V., Frankfurt na Majnu

Rom e.V., Keln

Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V., Berlin

Romane Aglonipe e.V., Hannover

Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Flüchtlingsrat Berlin e.V., Berlin

Bayerischer Flüchtlingsrat e.V., Minhen

Redaktion des Hinterland-Magazins

Flüchtlingsrat NRW e.V., Esen

Grüne Alternative Freiburg

Roma Center Göttingen e.V., Getingen

Hessischer Flüchtlingsrat, Frankfurt na Majnu

Antirassistische Initiative Rostock

Aktion Bleiberecht Freiburg

Bündnis gegen Abschiebungen (BgA) Manhajm

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., Hildeshajm

Flüchtlingsrat Brandenburg, Potsdam

Flüchtlingsrat Hamburg e.V., Hamburg

Bündnis „MünsteranerInnen für ein Bleiberecht der Roma“

Verein für politische Flüchtlinge, Minster

Pro Asyl e.V., Frankfurt na Majnu

Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe), Minster

Initiative Grenzenlos, Karlsruhe

Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg

Roma Union Grenzland e.V., Ahen

Amaro Foro e.V., Berlin

Flüchtlingsrat Bremen

Spiegel TV macht wieder Stimmung

Im Mai 2012 erschien ein neuer Spiegel-TV-Beitrag zum Thema Migration in Berlin. Darin geht es um einen „lukrativen Trick mit der Gewerbeanmeldung“ (spiegel.de), durch den insbesondere Roma aus Bulgarien und Rumänien ins „Paradies Neukölln“ (spiegel.tv) gelangen würden. Die Botschaft ist eindeutig: Mit einem „Trick“ würden sich diese Menschen Zugang zu deutschen Sozialleistungen verschaffen. (Zufällig ist der Autor Hendrik Vöhringer derselbe wie von diesem Spiegel-TV-Beitrag 2011, meine Kritik dazu dort). Der neue Beitrag wird in der Beschreibung auf spiegel.de als „wertfreie Faktenanalyse“ angepriesen. Wesentliche Fakten habe ich mir darum mal genauer angesehen:

1: Der „Trick“

In der ersten Minute wird das Spiegel-TV-Publikum aus dem Off informiert:

„Viele Roma-Familien zieht es nach Berlin Neukölln. Eigentlich dürfen sie nach EU-Gesetzen nur drei Monate als Touristen hier sein, doch es gibt einen Trick: Wer ein Gewerbe anmeldet, darf unbefristet bleiben und hat Anspruch auf Sozialleistungen.“ [SpTV-Beitrag 0:47]

Die Formulierung ist missverständlich, denn es gibt keine Aufenthaltsgesetze, die sich speziell auf Roma beziehen. Außerdem ist es nicht verboten, sich spontan für eine legale Wohnsitznahme in einem EU-Land zu entschließen, denn EU-Staatsangehörige müssen sich nicht im Vorfeld festlegen, ob sie aus touristischen Gründen, zur Existenzgründung oder für ein Gaststudium ein EU-Land bereisen. Richtig ist: Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige gelten bis 31.12.2013 aufgrund der vom deutschen Bundestag beschlossenen Einschränkung des Freizügigkeitsgesetzes hohe Hürden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland. Nicht betroffen von dieser Einschränkung sind selbständige Berufe, das heißt die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist für Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens gesetzlich problemlos möglich. Darum führt die Ausländerbehörde Berlin auf ihrer Homepage aus, dass sich die Beschränkungen für bulgarische und rumänische Staatsangehörige auf eine „unselbstständige Erwerbstätigkeit (Beschäftigung)“ beziehen. Und auch die Stadt Hamburg informiert über die Rechte rumänischer und bulgarischer Staatsangehöriger verständlich:

„Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nur abhängig von den üblichen auch für Deutsche geltenden gewerbe- und steuerrechtlichen Vorschriften und einer eventuell erforderlichen Zulassung zur Berufsausübung (z.B. bei Ärzten).“

In der „wertfreien Faktenanalyse“ von Spiegel TV wird es als „Trick“ bezeichnet, wenn Menschen in Deutschland ihr Recht auf Gewerbeanmeldung (das in behördlichen Online-Portalen nachlesbar ist) nutzen und damit folgerichtig gesetzlichen Anspruch auf eine Sozialleistung wie Kindergeld erhalten.

2: Die Anzahl der Gewerbeanmeldungen

Aus dem 2. Neuköllner Roma-Statusbericht (2012) zitiert Spiegel TV, „dass 1377 bulgarische und 1034 rumänische Personen ein Gewerbe in Neukölln angemeldet haben“. Das ist der Status Quo von März 2012, aber sind diese Zahlen besonders hoch? In Berlin melden mehrere Tausend Menschen im Jahr ohne deutsche Staatsbürgerschaft Gewerbe an, so zumindest heißt es für 2009 in einer Informationsbroschüre vom BildungsWerk in Kreuzberg (2011):

„Insgesamt wurden im Jahr 2009 von ausländischen Mitbürgern über 9.394 Gewerbe neu errichtet, was einem Anteil von 33% an allen Berliner Firmengründungen entspricht.“ (BWK-Broschüre „Erfolgreich Gründen in Berlin“, S.6)

Damit sind insgesamt 2400 von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen betriebene Gewerbe in einem bevölkerungsstarken Bezirk wie Neukölln eher kein Skandal. Und wenn laut der BWK-Broschüre die Zahl der Neugründungen durch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bereits seit den 80er Jahren stetig wächst, dann sind diese Zahlen sogar einfach Ausdruck einer über 40 Jahre alten Entwicklung. Nein, Moment:

„Inzwischen bilden sich in einigen Ecken Neuköllns wahre Gewerbe-Ghettos, in der ***Str. sind 61 Firmen angemeldet. In der ***Str. zu Spitzenzeiten sogar 91. Und allein in diesem Haus in der ***Str. gibt es 73 Gewerbe auf engstem Raum“ [SpTV-Beitrag 1:26]

„Ghettos“, aha. Für Berlin, die „Gründermetropole Nr.1 in Deutschland“ (Gründerindex 2012 der Bürgschaftsbank Berlin), sind unter 100 Gewerbe pro Straße völlig gängig, wenn nicht sogar wenig: Im Online-Auftritt der Berliner Gewerbedatenauskunft lassen sich angemeldete Gewerbe für alle Berliner Straßen anzeigen und, ob in Steglitz oder Prenzlauer Berg, Neukölln oder Marzahn, es gibt selten unter 100 und oft bis zu 500 angemeldete Gewerbe pro Straße.


Ein Stempel mit regisitrierter Gewerbe-Anzahl und Herkunft, Quelle: Spiegel TV

Erst die Kombination der Zahlen mit der bulgarischen und rumänischen Nationalflagge verdeutlicht ein zentrales Anliegen des Beitrags: Die Herkunft der gewerbemeldenden Menschen. Die Einblendung eines Stempels mit den Symbolen der Herkunftsländer zur Markierung der Berliner „Gewerbe-Ghettos“ treibt die „wertfreie Faktenanalyse“ voran.

3: Der deutsche Sozialstaat

Mehrmals geht es um den Anspruch auf Kindergeld:

„Die neuen Selbständigen sind meist im Abriss- und Baugewerbe tätig. Die Bezahlung ist schlecht – wie gut, dass es noch Kindergeld vom deutschen Staat gibt.“ [SpTV-Beitrag 1:45]

„Doch es gibt Trost. Die Familie hat inzwischen die Unterlagen für das Kindergeld zusammen. Der deutsche Sozialstaat hilft da gerne.“ [SpTV-Beitrag 8:22]

Mit Ironie wird der gesetzlich zugesicherte Anspruch von gewerbetreibenden Menschen auf Kindergeld kommentiert, als würde etwas damit nicht stimmen. In diesem Sinne hat auch der Immobilienmakler Lutz Thinius „inzwischen Zweifel am System“ (SpTV-Beitrag 5:47). Dieser Mann, der sich laut Spiegel TV „um zahlreiche Roma-Familien kümmert“ (ebd.), schätzt die Situation von Roma in Berlin so ein: „Die ham’s sehr leicht“ (SpTV-Beitrag 5:57). Nur warum muss er sich dann um sie „kümmern“? Mögliche Hinweise gibt ein stern.de-Artikel von Juni 2011 über die Immobilien-Geschäfte von Thinius. (Über Hintergründe von Berliner Immobilienaktivitäten im Zusammenhang mit Notlagen bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger berichtete vor wenigen Tagen auch das Magazin Frontal21.) Wie ein Teil der Berliner Immobilienbranche von der Situation der Roma profitiert, darüber sagt Spiegel TV nichts, aber über den Sozialstaat darf ein Immobilienmakler in die Kamera plaudern. Und das, wo inzwischen aktuelle Forschungsergebnisse über die Zusammenhänge von Sozialleistungen und Migration vorliegen, die das populistische Vorurteil einer kausalen Verbindung blass aussehen lassen.

Fazit

Die Inanspruchnahme von geltendem Recht zur Gewerbeanmeldung in Deutschland durch bulgarische und rumänische Staatsangehörige, unter ihnen Roma, bezeichnet Spiegel TV als „Trick“. Vergleichsweise gewöhnliche Berliner Gewerbe-Zahlen werden nach Herkunft sortiert und mit Nationalkolorit-Stempeln als „Gewerbe-Ghettos“ beweisartig präsentiert. Der rechtmäßige Zugang zu Sozialleistungen wie Kindergeld wird ironisch kommentiert und ein Immobilienmakler darf mit seinen Einschätzungen das Zerrbild vom „Paradies Neukölln“ flankieren. Das ist keine Informationsvermittlung, sondern einseitige Stimmungsmache gegen soziale Grundrechte. Denn Fakten, die dem rassistischen Narrativ der „Zuwanderung in den Sozialstaat“ widersprechen, werden in dem Spiegel-TV-Beitrag genau so ignoriert, wie die profitablen Geschäfte, die einige Berliner Immoblilienbüros auf Kosten von Roma aus Rumänien und Bulgarien treiben. Was Spiegel TV hier als „wertfreie Faktenanalyse“ anbietet, verdient eher das Label „astreiner Populismus“.

Was die Hamburger Medienanstalt beim Thema Einwanderung sachlich findet

[Trigger-Warnung: Hinweise auf die rassistische Fremdbezeichnung von Rom_nija]

Anfang des Jahres reichte Johannes Hykel (der hier mit einem Gastbeitrag vertreten ist) eine Beschwerde wegen des tendenziösen, mit rassistischen Begriffen arbeitenden Spiegel-TV-Berichts (hier der Originalbeitrag, hier meine Kritik) bei der zuständigen Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein ein. Deren ernüchternde Antwort kam vor einigen Tagen, darin heißt es u.a. „diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar“. Die Hamburger Landesmedienanstalt findet den Beitrag sachlich. Wo ist die kritische Haltung dieser Institution, die sich der Überprüfung journalistischer Mindeststandards verschrieben hat? Hat die Landesmedienanstalt die problematischen Punkte vielleicht übersehen? Warum wird das Bedrohungsszenario nicht kritisiert, dass der Beitrag im Zusammenhang mit Roma aufbaut? Warum werden Begriffe wie „Clan“, „Treck der Armutsflüchtlinge“ oder „Welle von Armutsflüchtlingen“ in dem Zusammenhang nicht als unzulässig und rassistisch erkannt, warum wird das als sachlich durchgelassen?

Johannes Hykel gab sich mit der Antwort nicht zufrieden und hat die Medienanstalt an den Problemgehalt des Spiegel-TV-Beitrags erinnert. Hier nun zunächst die sehr eigene Einschätzung der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig Holstein und im Anschluss daran die Antwort von Johannes Hykel, die ich auch unterzeichnet habe:

Sehr geehrter Herr Hykel,

ich komme zurück auf Ihre Beschwerde über den Beitrag „Von Bukarest in den deutschen Sozialstaat: Klein-Rumänien in der Harzerstraße in Berlin“ im Programm von „Spiegel.tv“ und möchte Sie hiermit über das Prüfergebnis informieren.

Unsere Recherchen zu dem Fall haben ergeben, dass es zu dem von Ihnen monierten Beitrag bereits zwei Vorprüfungen durch andere Institutionen gegeben hat. So war bereits im November 2011 gegen die TV-Ausstrahlung im Programm von RTL Programmbeschwerde eingelegt worden. Die Prüfung durch die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte keinen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die medienrecht­lichen Bestimmungen ergeben. Auch beim Deutschen Presserat war eine entsprechende Beschwerde eingegangen. Der Presserat konnte keine Verletzung der publizistischen Grundsätze feststellen. Unsere ergänzende Prüfung der Sendung hat diese Ergebnisse bestätigt.

Ein Angriff gegen die Menschenwürde der gezeigten Per­sonen lässt sich den Formulierungen und Darstellungsweisen des Beitrags nicht entnehmen. Der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Begriff der Menschenwürde verbunden ist, wird durch den Beitrag nicht infragegestellt. Auch diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar, da der Beitrag sachlich gehalten ist und keine herabwürdigenden Aussagen über die Volksgruppe der Roma enthält. Die von Ihnen kritisierte Verwendung des Be­griffs „[***]ner“ kommt insgesamt zweimal vor und kann sicherlich mit guten Gründen kritisiert werden. Vor dem Hintergrund des ansonsten sachlich gehaltenen Beitrags ist dies jedoch noch nicht als Verstoß gegen den Pressekodex zu bewerten, zumal überwiegend neutrale Begriffe wie „Roma“, „Rumänen“ u.ä. benutzt werden.

Ein Verstoß gegen die Achtung der Persönlichkeitsrechte ist ebenfalls nicht festzustellen. So ist hinsichtlich der gezeigten Listen des Gewerbeamts zu berücksichtigen, dass das Betreiben eines Gewerbes nicht dem Bereich der Privatsphäre, sondern der Sozialsphäre zuzuordnen ist. Die Privatsphäre der Gewerbetreibenden wird durch die
Nennung der Daten, unter denen sie ihr Gewerbe angemeldet haben, nicht berührt. § 14 Abs. 5 Gewerbeordnung legt zudem fest, dass der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden dürfen. Auch werden die von Ihnen angeführten Personen auf der Straße von den Reportern nicht mit ihrem Namen angesprochen. Die Repor­terin liest ihnen lediglich Namen von der Liste des Gewerbeamts vor und fragt, ob sie diese Personen kennen würden. Dass auch einige Personen gezeigt werden, die sich weigern, mit den Reportern zu sprechen, ist nicht als Missachtung ihrer Privatsphäre zu bewerten, zumal über sie nichts weiter zu erfahren ist und ihre Namen nicht genannt werden. Gleiches gilt für die bei der Befragung eines Passanten anwesenden Kinder, zumal diese selbst nicht angesprochen werden und die Abbildung von Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen, nicht unzulässig ist.

Der Beitrag kann vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um die Migration von Armutsflüchtlingen sicherlich kritisiert werden. So wäre eine differenzierte Darstellung wünschenswert gewesen. Ein Verstoß gegen die medienrechtlichen Bestimmungen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte. Abschließend möchte ich mich für Ihre Beschwerde bedanken, die zu einer kritischen Überprüfung des Beitrags Anlass gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
[***]
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein
Bereich Programm und Medienkompetenz
www.ma-hsh.de

Und die Antwort:

Sehr geehrt* ***,

vielen Dank für Ihre Antwort und die medienrechtliche Prüfung. Allerdings kann ich Ihre Argumentation in fast allen von mir monierten Punkten keineswegs nachvollziehen. Aber der Reihe nach.

Sie schreiben, dass sich ein „Angriff gegen die Menschenwürde der gezeigten Personen […] den Formulierungen und Darstellungsweisen des Beitrags nicht entnehmen [lässt]. […] Auch diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar, da der Beitrag sachlich gehalten ist und keine herabwürdigenden Aussagen über die Volksgruppe der Roma enthält“.

Diese Einschätzung ist sehr erstaunlich, denn mit welchen Bildern und Praxen werden die als Roma markierten Menschen in dem Beitrag in Zusammenhang gebracht? Die Grundaussage des Beitrags ist doch eindeutig: Die Deutschen — als kollektives Wir — würden von „den“ Roma bedroht, die das Sozialsystem systematisch ausnutzen und illegale Praxen (u.a. Untervermietung, Scheinselbständigkeit) ausüben. Wäre der Beitrag, wie Sie behaupten, sachlich gehalten, dann würden bspw. vielmehr die komplexen Ursachen beleuchtet, die hinter den im Beitrag gezeigten Phänomenen stehen. (Dafür wäre es wohl auch nicht notwendig, Listen von der Gewerbeauskunft einzublenden und in Wohnungen eindringen zu wollen.)

Dass das Erwähnen des [***]-Wortes keine Diskriminierung sei, da es lediglich zweimal (da gebe ich Ihnen recht) vorkomme und „überwiegend neutrale Begriffe wie ‚Roma‘, ‚Rumänen‘ u.ä. benutzt werden“, kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Jedes Erwähnen des [***]-Wortes ist eine Diskriminierung!! Hinzuzufügen ist, dass neben „Roma“ und „Rumänen“ Begriffe wie „Clan“, „Treck der Armutsflüchtlinge“ oder „Welle von Armutsflüchtlingen“ fallen, die mit den gezeigten Menschen in einen Zusammenhang gestellt werden. Sind diese Wörter aus Ihrer Sicht sachliche Bezeichnungen? Wird hier nicht ein spezifisches Bild provoziert, dass die oben formulierte Grundaussage eines Bedrohungsszenarios unterstreicht?

Die Einblendung von Namen von der Gewerbeauskunft ist offensichtlich medienrechtlich zulässig. Auch das Ansprechen der sich weigernden Menschen sehen Sie nicht als Problem — mag medienrechtlich ebenfalls so sein. Allerdings übersehen Sie erstens, dass in einer Filmsequenz ein konkreter Name fällt — [0:40ff.]: ob XXX zu Hause sei (jedoch ohne Einblendung eines Gesichts) und dass Briefkästen mit deutlich zu lesenden Namen gefilmt werden [1:30ff.]. Darüber hinaus übersehen Sie, dass dies in einem *bestimmten* *Zusammenhang* geschieht, der wiederum mit der Grundaussage des Beitrags zusammenfällt. Dies u.a. genauer in dem Sinne, dass der Eindruck von etwas „Heimlichem“, „Verstecktem“ entsteht — etwas „Illegalem“, „Konspirativem“.

M.E. abstrahieren Sie in Ihrer Beurteilung von der Grundaussage des Beitrags, die einer rassistischen Logik folgt, in dem zwischen „Wir“ und „Ihnen“ unterschieden wird und eine machtvolle Abwertung der als Roma markierten Menschen vollzogen wird. Sie nehmen sich lediglich einzelne Aspekte heraus, die medienrechtlich zulässig sind, sehen aber nicht den *Gesamtzusammenhang* und die *Dramaturgie des Beitrages.* Schließlich widersprechen Sie sich: Auf der einen Seite betonen Sie zweimal, dass der Beitrag sachlich gehalten sei. Zum Schluss schreiben Sie jedoch, dass „vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um die Migration von Armutsflüchtlingen“ eine „differenzierte Darstellung wünschenswert gewesen“ wäre. Sachlichkeit und Differenzierung schließen sich in meinem Verständnis nun keineswegs aus,
bedingen sich vielmehr — zumal im Journalismus.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Hykel und Hendrik Kraft