Nachtrag zu Jobcenter, Vattenfall und Drogen-Task-Force

von Fritzi mit direktem Bezug hierzu

Meine Klienten möchten anonym bleiben. Ich schreibe das, weil es ein paar Anregungen gab, die Geschichte an die Presse zu geben.

Neben dem Wunsch anonym zu bleiben baten meine Klienten mich darum, juristischen Rat einzuholen. In dem Einsatzprotokoll, das mir vorlag, war vermerkt, dass die Tür beschädigt wurde und dass btm-suspektes Material gefunden worden ist. Mit diesen Angaben schilderte ich den Fall einer Rechtsberatungsstelle. Von dort hieß es: falls es zur Anzeige kommt wegen der gefundenen Menge, dann kann es passieren, dass die Ausländerbehörde einen Grund hat, die Freizügigkeit meiner Klienten einzuschränken, was zur Folge hätte, dass meine Klienten ihren letzten Anspruch auf existenzsichernde Hilfen verlieren. Zumal sich in letzter Zeit Fälle häufen würden, in denen Jobcenter mit Ausländerbehörden Informationen zum Nachteil des Status der Betroffenen austauschen. Suchen JobCenter gezielt nach Gründen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Leistungsbeziehenden ohne deutsche Staatsbürgerschaft?

Nach dem Gespräch mit der juristischen Beratung und der Antwort von Vattenfall auf die Bitte um Stellungnahme bleiben für mich als beobachtende Helferin meiner Klienten Fragen ungeklärt: Woher kam der Anfangsverdacht der Polizei? Die Begründung, mit Vattenfall in der Woche vorher Kontakt gehabt zu haben, scheint mir unzureichend für eine derartige Durchsuchung. Zumal der Durchsuchungsbeschluss des Gerichts zeitlich weit vor letzter Woche liegt. Nach jetzigem Informationsstand scheint mir mein Erklärungsversuch 2 wahrscheinlicher.

Für meine Klienten ist die Situation jedenfalls sehr belastend, da sie sich bereits vor Montag ernsthaft Sorgen um ihre Existenz machen mussten, die nach der Durchsuchung nun noch bedrohter ist.

Vattenfall und die Berliner Drogen-Task-Force +3UPDATES

Fritzi, die bereits in diesem Blog schrieb, berichtet Neues aus ihrem Alltag als Berliner Sozialarbeiterin:

Heute morgen [11.6.12] um 10:30 Uhr sind sechs bewaffnete Polizisten mit einem Rammbock gewaltsam in die 1-Zimmer-Wohnung meiner Klienten eingedrungen. Sie zerrten einen aus dem Bett und richteten geladene Waffen auf Beide, während sie die Wohnung durchsuchten. Auf die Frage nach dem Grund, wurde den Beiden mitgeteilt, dass sie unter Verdacht stünden Cannabis in ihrer Wohnung anzubauen. Da ich meine Klienten regelmäßig in ihrer Wohnung besuche, wäre mir sicherlich aufgefallen, wenn sie da eine Plantage hätten. Sie teilen sich eine 50m²-Wohnung, die eingetretene Tür fiel da direkt ins Wohnzimmer. Auf die Frage warum die Polizei nicht geklingelt hat kam zur Antwort, dass in der Zeit bis das Einsatzkommando in den ersten Stock gelangt wäre wichtiges Beweismaterial hätte vernichtet werden können. Auf die Frage, warum sie unter Verdacht stehen, bekamen meine Klienten interessanterweise berichtet, dass die Polizei letzte Woche telefonischen Kontakt zu Vattenfall hatte. Vattenfall habe den Hinweis gegeben, dass in dieser Wohnung ein enormer Stromverbrauch herrscht. Das stimmt, denn die Beiden nutzen elektrische Heizgeräte. Als sie den Polizisten nun die Rechnungen von Vattenfall zeigten, um zu beweisen, dass die Stromrechnungen nicht erst seit letzter Woche so hoch sind, meinten die Beamten nur, dass sei jetzt zu spät. Die Tür bekämen sie auch nicht ersetzt, das sei ihr Problem. Nachdem keinerlei Beweismaterial in der Wohnung gefunden wurde, waren die Polizisten immerhin so nett, die Hausverwaltung zu kontaktieren und den Ersatz der Wohnungstür in Auftrag zu geben – auf Kosten meiner Klienten natürlich.

Ist Vattenfall berechtigt, solche Informationen wie die Höhe der Stromkosten von sich aus weiterzugeben? Wieso schließt die Polizei vom hohen Stromverbrauch direkt auf den Anbau illegaler Substanzen? Wenn der Staat meine Wohnungstür eintritt und seinen Verdacht dann aber nicht bestätigt findet, muss er dann nicht auch für den Schaden aufkommen? Offenbar nicht.

Mir fallen nur zwei mögliche Erklärungsversuche zu dieser “Aktion” ein:
1. Entweder Vattenfall hat ein Abkommen mit der Polizei, alle Haushalte mit hohem Stromverbrauch zu melden. Somit wären wir dem Überwachungsstaat ein Stückchen näher.
2. Oder das JobCenter will meine Klienten repatriieren (sie sind beide britische Staatsbürger). Als sie ihre Leistungen wegen des Vorbehaltes der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen gestrichen bekamen, legten sie schließlich Widerspruch vor Gericht ein. Das Gericht beschloss immerhin für einen der beiden, dass die Leistungen zumindest für den Monat Mai noch gezahlt werden müssen. Und weil das JobCenter sparen muss, sucht es eventuell Wege, die beiden anders los zu werden. Die Fallmanagerin wusste, dass meine Klienten Cannabis konsumierten und sie wusste, dass sie einen hohen Stromverbrauch haben und sie wusste, dass sie gerade kein Geld haben.

UDATE (12.6.2012 19:30)
geschrieben von Hendrik:
Ich habe heute Vormittag per e-Mail sowohl die Pressestelle der Berliner Polizei als auch von Vattenfall um eine Stellungnahme zu den Schilderungen gebeten. Von Vattenfall hat vorhin ein Pressesprecher geantwortet und schreibt, er sei „auf keinen Hinweis gestoßen, dass Kundendaten an die Polizei übermittelt wurden.“ Damit trifft Erklärungsversuch 1. offenbar nicht zu und es wäre seitens Vattenfall die mündliche Auskunft des Berliner Beamten infrage gestellt. Aber vor allem ergibt sich die Frage, wie denn dann die Information des hohen Stromverbrauchs an die Berliner Polizei gelangte und ob diese Information vielleicht wirklich vom Jobcenter an die Beamten geschickt wurde.

UDATE 2 (13.6.2012 13:10)
Nachdem ich mich für die Antwort bei Vattenfall bedankt hatte, kam jetzt nochmal eine e-Mail. Das mit „keinen Hinweis“ war noch nicht die abschließende Antwort: der Pressesprecher schreibt, sie nehmen die Anfrage sehr ernst und prüfen noch den Sachverhalt und melden sich, wenn das abgeschlossen ist, mit einer abschließenden Antwort.

UDATE 3 (14.6.2012 13:40)
Gestern nachmittag antwortete mir das LKA Berlin zu dem geschilderten Sachverhalt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und „die Hoheit über das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin liegt. Nur diese ist als Herrin des Verfahrens zur Auskunftserteilung berechtigt.“ Ich könne also bei der Staatsanwaltschaft anfragen, das LKA weist aber darauf hin, dass ich da nur mit einer berechtigten und nachvollziehbaren Begründung Auskunft erhalte. Kurze Zeit später antwortete auch Vattenfall nochmal und verwies auf die ja bekannte Tatsache, dass sie „gemäß § 161a Strafprozessordnung (Zeugenschaftliche Vernehmung)“ wie jedes Unternehmen verpflichtet sind, „auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Daten zu bestimmten Wohnungen bzw. Häusern zu nennen. Die Anfragen beziehen sich in der Regel auf den jährlichen Stromverbrauch eines Wohn- oder Gewerbeobjekt. Rechtsgrundlage ist § 4 BDSG, laut dem Daten übermittelt werden müssen, wenn eine andere Rechtsvorschrift (§161a-StPO) dies anordnet. Derartige Einzelauskünfte werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Vollzugsbeamten der Polizei mit Bezugnahme auf §161a-StPO gegeben. Telefonische Auskünfte werden generell nicht vorgenommen.“

Zusammengefasst: 1. Vattenfall hält sich an Gesetze und spricht nicht über private Kundendaten am Telefon, auch nicht mit der Polizei Berlin. 2. Das LKA Berlin gibt keine Auskunft zu den mündlichen Aussagen des Polizeibeamten und auch nicht, worauf der Anfangsverdacht für die Durchsuchung basiert.

Mehr Informationen kann ich als neugierige*r/ besorgte*r Bürger*in also nicht bekommen (sofern nicht ein großes öffentliches Interesse hier vorliegt, dafür kenne ich mich aber juristisch zu wenig aus). Offene Fragen bleiben nämlich: Auch wenn die Stromrechnung juristisch einwandfrei zur Polizei gelangt ist (also nicht per Telefonat, wie vom Beamten angegeben) erklärt sich mir immmernoch nicht, wie sich ein Anfangsverdacht zum Cannabis-Anbau aus einer hohen Stromrechnung ergibt.

Anne Roth über sächsische Verhältnisse

Was Anne Roth in ihrem Vortrag Sachsen dreht frei beim 28. Chaos Communication Congress in Berlin präsentierte, ist ganz schön finster. In komprimierter Form veranschaulichte sie anhand einiger Zahlen, Videoaufnahmen und Behörden-Statements aus den letzten Monaten, wie akribisch Nazi-Gegner_innen von Sachsen aus verfolgt werden.

Zwar gab es nach Bekanntwerden der Überwachungsmaßnahmen mediale Reaktionen auf „das seltsame Verhältnis der Dresdner Landesregierung zum Rechtsstaat“ (Spiegel, 01.08.11), die Anne Roth zitierte. Nachdenklich stimmt aber, dass aus der Politik nichts kam, abgesehen von regionalen und punktuellen Empörungen. In der Bundesregierung, so scheint es angesichts des Schweigens, genießt Sachsen also volle Rückendeckung für sein „Verhältnis zum Rechtsstaat“. Und dazu gehört eben nicht nur die technisch aufwendige Verfolgung von Nazi-Gegner_innen, sondern auch, „wie unfassbar lax Verfassungsschützer und Richter in Sachsen mit dem Thema Rechtsextremismus umgehen“ (Kontraste, 01.12.11) oder die heftig kritisierte Razzia beim Jenaer Pfarrer König.

Der ganze Vortrag (56min) als Video hier:
http://www.youtube.com/watch?v=5XRSSAZFPJ4

Einen Link zu den im Vortrag präsentierten Folien gibt’s im Blog von Anne Roth.

Erste Reaktionen aus Rumänien auf den Süddeutsche-Artikel über CIA-Gefängnisse

Die Süddeutsche Zeitung meldete gestern, ihr und dem ARD-Magazin Panorama hätten ehemalige US-Agenten die Adresse eines alten geheimen CIA-Gefängnisses in Rumänien verraten (Geheimgefängnis der CIA in rumänischer Behörde entdeckt). Die rumänische Behörde zur „Verwaltung geheimer (Militär-)Informationen“ ORNISS, auf deren Gelände sich das Gefängnis befunden haben soll, stritt das gegenüber der Süddeutschen Zeitung ab.

Gegenüber dem rumänischen Nachrichtenportal hotnews.ro sagte der rumänische Außenminister Teodor Baconschi gestern, in dem Süddeutsche-Bericht seien „keine Beweise erschienen“. Das „scheint wie eine Filmwiederholung mit all diesen Vermutungen“. Weiter sagte Baconschi:

„Soweit ich weiß haben die ORNISS-Verantwortlichen volle Transparenz gezeigt, haben ihre Einrichtung geöffnet und nichts zu verstecken, und der Vorschlag einer juristischen Untersuchung kann nicht auf eigens dafür notwendigen Ermittlungen des Obersten Rumänischen Gerichts basieren, sondern auf der Vorlage von Beweisen und einer in diesem Sinne ausdrücklichen Erfordernis.“ (Teodor Baconschi über den Beitrag der Süddeutschen Zeitung zu CIA-Gefängnissen auf dem Gelände der ORNISS, Original hier)

Die Journalist_innen von hotnews haben sich gestern selbst in die Bukarester strada Mureș aufgemacht und sich in der Nachbarschaft umgehört, wo sich die Befragten einig waren, in den letzten Jahren nicht Auffälliges gesehen oder bemerkt zu haben (Beitrag hier).

Anne Roth und Andrej Holm – im Rahmen des Möglichen

Mir waren die Ereignisse um den Terrorismus-Vorwurf 2007 gegenüber Andrej Holm aus den Medien bekannt. Jetzt gab es die Möglichkeit, die Vorgänge nochmal direkt geschildert zu bekommen – in der JG Stadtmitte in Jena letzte Woche sprachen Anne Roth und ihr Freund Andrej Holm über die Erlebnisse. Viele Freunde, die ich fragte, ob sie mich zu der Veranstaltung begleiten, kannten die Namen der beiden nicht.

Andrej Holm war der bis dato (und wohl bisher) einzige nach § 129a festgenommene und über mehrere Jahre totalüberwachte Verdächtige, dessen Verfahren komplett eingestellt wurde. Eine Entschuldigung o.ä. gab es vom Staat nicht. Zur medialen Aufarbeitung des Falls mit Details und offenen Fragen finden sich viele Beiträge in der Mediathek von Anne Roths Blog.

Die Veranstaltung war sehr beeindruckend. Als Einleitung wurde der Kurzfilm „Gefährder“ (15min, s.u.) vorgestellt, der grob umreißt, was damals geschah. Anne Roth und Andrej Holm setzten dann mit ihren eigenen Schilderungen die Realität ins Verhältnis zum Film.

Da waren die Eindrücke von und der Umgang mit der alltäglichen Überwachung – z.B. durch Erkenntnisse aus Akteneinsichten, in welchem Umfang die Überwachung überhaupt stattfand (mehrere tausend Personen wurden durch die erfasste Kommunikation direkt mit erfasst), oder auch über die Definition dessen, was von den Behörden als auffällig und konspirativ eingestuft wurde. Ein vergessenes Handy, ein Umblicken, die Verschlüsselung von E-Mails, eine S-Bahn-Station zu weit auf dem Nachhauseweg oder Verabredungen à la „wie immer, in der üblichen Kneipe“ galten den deutschen Ermittlungsbehörden als Indizien dafür, die Überwachten hätten etwas zu verbergen. Also: Handy immer mitnehmen, nicht beim Lesen in der S-Bahn einschlafen, immer geradeaus kucken beim Spaziergang, Mails unverschlüsselt lassen und bei Verabredungen immer explizit betonen, wo und wann sich getroffen wird.

Durch die Ermittlungsakten lässt sich auch rekonstruieren, dass die Behörden durch das Fehlen von Hinweisen nicht etwa an den Verdächtigungen zweifelten, sondern der Verdacht vergrößerte sich dadurch sogar. Wenn die so wenig auffallen, so die Logik, dann verbergen die etwas. Das Nichtvorhandensein von belastbaren Fakten wurde also zu belastenden Indizien. Und es geht hier wohlgemerkt um den Verdacht auf „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“.

Das passiert ja nicht so leicht, oder? Im Falle von Holm reichte, dass er als Stadtsoziologe in seinen wissenschaftlichen Texten soziologische Fachbegriffe nutzte. Mit einer Internetrecherche war das BKA auf Holm bzw. dessen Texte gestoßen, weil die von ihm verwendeten Fachtermini sich mit Worten im Bekennerschreiben der militanten gruppe überschnitten. Das reichte. Zumindest zunächst, denn im Rückblick wurden die Indizien vom BGH als nicht ausreichend eingestuft. Die breite Palette nahezu aller technisch zur Verfügung stehenden Überwachungsmaßnahmen war da bereits jahrelang an Holm, dessen Familie und tausenden mit Betroffenen angewendet worden. (Für weitere Details zu den unglaublich anmutenden Vorgängen nochmal der Hinweis auf die annalist-Mediathek)

Eine breite Soli-Aktion mit Unterschriften von international renommierten Soziolog_innen sowie das wachsende Interesse der Medien an den skandalösen Vorgängen waren es dann, die Roth und Holm Hoffnung machten. Die staatlichen Ermittlungsbehörden stufen das Geschehene bis heute nicht als Versehen ein, im Gegenteil.

‚Gefährder‘ von Hanns Weingartner:
http://www.youtube.com/watch?v=hafw8qE-rps

Anne Roth / @annnalist in der Reihe 140 Sekunden:
http://www.youtube.com/watch?v=pyvxprjToNk