Fritzi, die bereits in diesem Blog schrieb, berichtet Neues aus ihrem Alltag als Berliner Sozialarbeiterin:
Heute morgen [11.6.12] um 10:30 Uhr sind sechs bewaffnete Polizisten mit einem Rammbock gewaltsam in die 1-Zimmer-Wohnung meiner Klienten eingedrungen. Sie zerrten einen aus dem Bett und richteten geladene Waffen auf Beide, während sie die Wohnung durchsuchten. Auf die Frage nach dem Grund, wurde den Beiden mitgeteilt, dass sie unter Verdacht stünden Cannabis in ihrer Wohnung anzubauen. Da ich meine Klienten regelmäßig in ihrer Wohnung besuche, wäre mir sicherlich aufgefallen, wenn sie da eine Plantage hätten. Sie teilen sich eine 50m²-Wohnung, die eingetretene Tür fiel da direkt ins Wohnzimmer. Auf die Frage warum die Polizei nicht geklingelt hat kam zur Antwort, dass in der Zeit bis das Einsatzkommando in den ersten Stock gelangt wäre wichtiges Beweismaterial hätte vernichtet werden können. Auf die Frage, warum sie unter Verdacht stehen, bekamen meine Klienten interessanterweise berichtet, dass die Polizei letzte Woche telefonischen Kontakt zu Vattenfall hatte. Vattenfall habe den Hinweis gegeben, dass in dieser Wohnung ein enormer Stromverbrauch herrscht. Das stimmt, denn die Beiden nutzen elektrische Heizgeräte. Als sie den Polizisten nun die Rechnungen von Vattenfall zeigten, um zu beweisen, dass die Stromrechnungen nicht erst seit letzter Woche so hoch sind, meinten die Beamten nur, dass sei jetzt zu spät. Die Tür bekämen sie auch nicht ersetzt, das sei ihr Problem. Nachdem keinerlei Beweismaterial in der Wohnung gefunden wurde, waren die Polizisten immerhin so nett, die Hausverwaltung zu kontaktieren und den Ersatz der Wohnungstür in Auftrag zu geben – auf Kosten meiner Klienten natürlich.
Ist Vattenfall berechtigt, solche Informationen wie die Höhe der Stromkosten von sich aus weiterzugeben? Wieso schließt die Polizei vom hohen Stromverbrauch direkt auf den Anbau illegaler Substanzen? Wenn der Staat meine Wohnungstür eintritt und seinen Verdacht dann aber nicht bestätigt findet, muss er dann nicht auch für den Schaden aufkommen? Offenbar nicht.
Mir fallen nur zwei mögliche Erklärungsversuche zu dieser “Aktion” ein:
1. Entweder Vattenfall hat ein Abkommen mit der Polizei, alle Haushalte mit hohem Stromverbrauch zu melden. Somit wären wir dem Überwachungsstaat ein Stückchen näher.
2. Oder das JobCenter will meine Klienten repatriieren (sie sind beide britische Staatsbürger). Als sie ihre Leistungen wegen des Vorbehaltes der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen gestrichen bekamen, legten sie schließlich Widerspruch vor Gericht ein. Das Gericht beschloss immerhin für einen der beiden, dass die Leistungen zumindest für den Monat Mai noch gezahlt werden müssen. Und weil das JobCenter sparen muss, sucht es eventuell Wege, die beiden anders los zu werden. Die Fallmanagerin wusste, dass meine Klienten Cannabis konsumierten und sie wusste, dass sie einen hohen Stromverbrauch haben und sie wusste, dass sie gerade kein Geld haben.
UDATE (12.6.2012 19:30)
geschrieben von Hendrik:
Ich habe heute Vormittag per e-Mail sowohl die Pressestelle der Berliner Polizei als auch von Vattenfall um eine Stellungnahme zu den Schilderungen gebeten. Von Vattenfall hat vorhin ein Pressesprecher geantwortet und schreibt, er sei „auf keinen Hinweis gestoßen, dass Kundendaten an die Polizei übermittelt wurden.“ Damit trifft Erklärungsversuch 1. offenbar nicht zu und es wäre seitens Vattenfall die mündliche Auskunft des Berliner Beamten infrage gestellt. Aber vor allem ergibt sich die Frage, wie denn dann die Information des hohen Stromverbrauchs an die Berliner Polizei gelangte und ob diese Information vielleicht wirklich vom Jobcenter an die Beamten geschickt wurde.
UDATE 2 (13.6.2012 13:10)
Nachdem ich mich für die Antwort bei Vattenfall bedankt hatte, kam jetzt nochmal eine e-Mail. Das mit „keinen Hinweis“ war noch nicht die abschließende Antwort: der Pressesprecher schreibt, sie nehmen die Anfrage sehr ernst und prüfen noch den Sachverhalt und melden sich, wenn das abgeschlossen ist, mit einer abschließenden Antwort.
UDATE 3 (14.6.2012 13:40)
Gestern nachmittag antwortete mir das LKA Berlin zu dem geschilderten Sachverhalt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und „die Hoheit über das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin liegt. Nur diese ist als Herrin des Verfahrens zur Auskunftserteilung berechtigt.“ Ich könne also bei der Staatsanwaltschaft anfragen, das LKA weist aber darauf hin, dass ich da nur mit einer berechtigten und nachvollziehbaren Begründung Auskunft erhalte. Kurze Zeit später antwortete auch Vattenfall nochmal und verwies auf die ja bekannte Tatsache, dass sie „gemäß § 161a Strafprozessordnung (Zeugenschaftliche Vernehmung)“ wie jedes Unternehmen verpflichtet sind, „auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Daten zu bestimmten Wohnungen bzw. Häusern zu nennen. Die Anfragen beziehen sich in der Regel auf den jährlichen Stromverbrauch eines Wohn- oder Gewerbeobjekt. Rechtsgrundlage ist § 4 BDSG, laut dem Daten übermittelt werden müssen, wenn eine andere Rechtsvorschrift (§161a-StPO) dies anordnet. Derartige Einzelauskünfte werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Vollzugsbeamten der Polizei mit Bezugnahme auf §161a-StPO gegeben. Telefonische Auskünfte werden generell nicht vorgenommen.“
Zusammengefasst: 1. Vattenfall hält sich an Gesetze und spricht nicht über private Kundendaten am Telefon, auch nicht mit der Polizei Berlin. 2. Das LKA Berlin gibt keine Auskunft zu den mündlichen Aussagen des Polizeibeamten und auch nicht, worauf der Anfangsverdacht für die Durchsuchung basiert.
Mehr Informationen kann ich als neugierige*r/ besorgte*r Bürger*in also nicht bekommen (sofern nicht ein großes öffentliches Interesse hier vorliegt, dafür kenne ich mich aber juristisch zu wenig aus). Offene Fragen bleiben nämlich: Auch wenn die Stromrechnung juristisch einwandfrei zur Polizei gelangt ist (also nicht per Telefonat, wie vom Beamten angegeben) erklärt sich mir immmernoch nicht, wie sich ein Anfangsverdacht zum Cannabis-Anbau aus einer hohen Stromrechnung ergibt.