Vattenfall und die Berliner Drogen-Task-Force +3UPDATES

Fritzi, die bereits in diesem Blog schrieb, berichtet Neues aus ihrem Alltag als Berliner Sozialarbeiterin:

Heute morgen [11.6.12] um 10:30 Uhr sind sechs bewaffnete Polizisten mit einem Rammbock gewaltsam in die 1-Zimmer-Wohnung meiner Klienten eingedrungen. Sie zerrten einen aus dem Bett und richteten geladene Waffen auf Beide, während sie die Wohnung durchsuchten. Auf die Frage nach dem Grund, wurde den Beiden mitgeteilt, dass sie unter Verdacht stünden Cannabis in ihrer Wohnung anzubauen. Da ich meine Klienten regelmäßig in ihrer Wohnung besuche, wäre mir sicherlich aufgefallen, wenn sie da eine Plantage hätten. Sie teilen sich eine 50m²-Wohnung, die eingetretene Tür fiel da direkt ins Wohnzimmer. Auf die Frage warum die Polizei nicht geklingelt hat kam zur Antwort, dass in der Zeit bis das Einsatzkommando in den ersten Stock gelangt wäre wichtiges Beweismaterial hätte vernichtet werden können. Auf die Frage, warum sie unter Verdacht stehen, bekamen meine Klienten interessanterweise berichtet, dass die Polizei letzte Woche telefonischen Kontakt zu Vattenfall hatte. Vattenfall habe den Hinweis gegeben, dass in dieser Wohnung ein enormer Stromverbrauch herrscht. Das stimmt, denn die Beiden nutzen elektrische Heizgeräte. Als sie den Polizisten nun die Rechnungen von Vattenfall zeigten, um zu beweisen, dass die Stromrechnungen nicht erst seit letzter Woche so hoch sind, meinten die Beamten nur, dass sei jetzt zu spät. Die Tür bekämen sie auch nicht ersetzt, das sei ihr Problem. Nachdem keinerlei Beweismaterial in der Wohnung gefunden wurde, waren die Polizisten immerhin so nett, die Hausverwaltung zu kontaktieren und den Ersatz der Wohnungstür in Auftrag zu geben – auf Kosten meiner Klienten natürlich.

Ist Vattenfall berechtigt, solche Informationen wie die Höhe der Stromkosten von sich aus weiterzugeben? Wieso schließt die Polizei vom hohen Stromverbrauch direkt auf den Anbau illegaler Substanzen? Wenn der Staat meine Wohnungstür eintritt und seinen Verdacht dann aber nicht bestätigt findet, muss er dann nicht auch für den Schaden aufkommen? Offenbar nicht.

Mir fallen nur zwei mögliche Erklärungsversuche zu dieser “Aktion” ein:
1. Entweder Vattenfall hat ein Abkommen mit der Polizei, alle Haushalte mit hohem Stromverbrauch zu melden. Somit wären wir dem Überwachungsstaat ein Stückchen näher.
2. Oder das JobCenter will meine Klienten repatriieren (sie sind beide britische Staatsbürger). Als sie ihre Leistungen wegen des Vorbehaltes der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen gestrichen bekamen, legten sie schließlich Widerspruch vor Gericht ein. Das Gericht beschloss immerhin für einen der beiden, dass die Leistungen zumindest für den Monat Mai noch gezahlt werden müssen. Und weil das JobCenter sparen muss, sucht es eventuell Wege, die beiden anders los zu werden. Die Fallmanagerin wusste, dass meine Klienten Cannabis konsumierten und sie wusste, dass sie einen hohen Stromverbrauch haben und sie wusste, dass sie gerade kein Geld haben.

UDATE (12.6.2012 19:30)
geschrieben von Hendrik:
Ich habe heute Vormittag per e-Mail sowohl die Pressestelle der Berliner Polizei als auch von Vattenfall um eine Stellungnahme zu den Schilderungen gebeten. Von Vattenfall hat vorhin ein Pressesprecher geantwortet und schreibt, er sei „auf keinen Hinweis gestoßen, dass Kundendaten an die Polizei übermittelt wurden.“ Damit trifft Erklärungsversuch 1. offenbar nicht zu und es wäre seitens Vattenfall die mündliche Auskunft des Berliner Beamten infrage gestellt. Aber vor allem ergibt sich die Frage, wie denn dann die Information des hohen Stromverbrauchs an die Berliner Polizei gelangte und ob diese Information vielleicht wirklich vom Jobcenter an die Beamten geschickt wurde.

UDATE 2 (13.6.2012 13:10)
Nachdem ich mich für die Antwort bei Vattenfall bedankt hatte, kam jetzt nochmal eine e-Mail. Das mit „keinen Hinweis“ war noch nicht die abschließende Antwort: der Pressesprecher schreibt, sie nehmen die Anfrage sehr ernst und prüfen noch den Sachverhalt und melden sich, wenn das abgeschlossen ist, mit einer abschließenden Antwort.

UDATE 3 (14.6.2012 13:40)
Gestern nachmittag antwortete mir das LKA Berlin zu dem geschilderten Sachverhalt, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und „die Hoheit über das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin liegt. Nur diese ist als Herrin des Verfahrens zur Auskunftserteilung berechtigt.“ Ich könne also bei der Staatsanwaltschaft anfragen, das LKA weist aber darauf hin, dass ich da nur mit einer berechtigten und nachvollziehbaren Begründung Auskunft erhalte. Kurze Zeit später antwortete auch Vattenfall nochmal und verwies auf die ja bekannte Tatsache, dass sie „gemäß § 161a Strafprozessordnung (Zeugenschaftliche Vernehmung)“ wie jedes Unternehmen verpflichtet sind, „auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Daten zu bestimmten Wohnungen bzw. Häusern zu nennen. Die Anfragen beziehen sich in der Regel auf den jährlichen Stromverbrauch eines Wohn- oder Gewerbeobjekt. Rechtsgrundlage ist § 4 BDSG, laut dem Daten übermittelt werden müssen, wenn eine andere Rechtsvorschrift (§161a-StPO) dies anordnet. Derartige Einzelauskünfte werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage der Staatsanwaltschaft oder der Vollzugsbeamten der Polizei mit Bezugnahme auf §161a-StPO gegeben. Telefonische Auskünfte werden generell nicht vorgenommen.“

Zusammengefasst: 1. Vattenfall hält sich an Gesetze und spricht nicht über private Kundendaten am Telefon, auch nicht mit der Polizei Berlin. 2. Das LKA Berlin gibt keine Auskunft zu den mündlichen Aussagen des Polizeibeamten und auch nicht, worauf der Anfangsverdacht für die Durchsuchung basiert.

Mehr Informationen kann ich als neugierige*r/ besorgte*r Bürger*in also nicht bekommen (sofern nicht ein großes öffentliches Interesse hier vorliegt, dafür kenne ich mich aber juristisch zu wenig aus). Offene Fragen bleiben nämlich: Auch wenn die Stromrechnung juristisch einwandfrei zur Polizei gelangt ist (also nicht per Telefonat, wie vom Beamten angegeben) erklärt sich mir immmernoch nicht, wie sich ein Anfangsverdacht zum Cannabis-Anbau aus einer hohen Stromrechnung ergibt.

Spiegel TV macht wieder Stimmung

Im Mai 2012 erschien ein neuer Spiegel-TV-Beitrag zum Thema Migration in Berlin. Darin geht es um einen „lukrativen Trick mit der Gewerbeanmeldung“ (spiegel.de), durch den insbesondere Roma aus Bulgarien und Rumänien ins „Paradies Neukölln“ (spiegel.tv) gelangen würden. Die Botschaft ist eindeutig: Mit einem „Trick“ würden sich diese Menschen Zugang zu deutschen Sozialleistungen verschaffen. (Zufällig ist der Autor Hendrik Vöhringer derselbe wie von diesem Spiegel-TV-Beitrag 2011, meine Kritik dazu dort). Der neue Beitrag wird in der Beschreibung auf spiegel.de als „wertfreie Faktenanalyse“ angepriesen. Wesentliche Fakten habe ich mir darum mal genauer angesehen:

1: Der „Trick“

In der ersten Minute wird das Spiegel-TV-Publikum aus dem Off informiert:

„Viele Roma-Familien zieht es nach Berlin Neukölln. Eigentlich dürfen sie nach EU-Gesetzen nur drei Monate als Touristen hier sein, doch es gibt einen Trick: Wer ein Gewerbe anmeldet, darf unbefristet bleiben und hat Anspruch auf Sozialleistungen.“ [SpTV-Beitrag 0:47]

Die Formulierung ist missverständlich, denn es gibt keine Aufenthaltsgesetze, die sich speziell auf Roma beziehen. Außerdem ist es nicht verboten, sich spontan für eine legale Wohnsitznahme in einem EU-Land zu entschließen, denn EU-Staatsangehörige müssen sich nicht im Vorfeld festlegen, ob sie aus touristischen Gründen, zur Existenzgründung oder für ein Gaststudium ein EU-Land bereisen. Richtig ist: Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige gelten bis 31.12.2013 aufgrund der vom deutschen Bundestag beschlossenen Einschränkung des Freizügigkeitsgesetzes hohe Hürden bei der Suche nach einem Arbeitsplatz in Deutschland. Nicht betroffen von dieser Einschränkung sind selbständige Berufe, das heißt die Anmeldung eines Gewerbes in Deutschland ist für Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens gesetzlich problemlos möglich. Darum führt die Ausländerbehörde Berlin auf ihrer Homepage aus, dass sich die Beschränkungen für bulgarische und rumänische Staatsangehörige auf eine „unselbstständige Erwerbstätigkeit (Beschäftigung)“ beziehen. Und auch die Stadt Hamburg informiert über die Rechte rumänischer und bulgarischer Staatsangehöriger verständlich:

„Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nur abhängig von den üblichen auch für Deutsche geltenden gewerbe- und steuerrechtlichen Vorschriften und einer eventuell erforderlichen Zulassung zur Berufsausübung (z.B. bei Ärzten).“

In der „wertfreien Faktenanalyse“ von Spiegel TV wird es als „Trick“ bezeichnet, wenn Menschen in Deutschland ihr Recht auf Gewerbeanmeldung (das in behördlichen Online-Portalen nachlesbar ist) nutzen und damit folgerichtig gesetzlichen Anspruch auf eine Sozialleistung wie Kindergeld erhalten.

2: Die Anzahl der Gewerbeanmeldungen

Aus dem 2. Neuköllner Roma-Statusbericht (2012) zitiert Spiegel TV, „dass 1377 bulgarische und 1034 rumänische Personen ein Gewerbe in Neukölln angemeldet haben“. Das ist der Status Quo von März 2012, aber sind diese Zahlen besonders hoch? In Berlin melden mehrere Tausend Menschen im Jahr ohne deutsche Staatsbürgerschaft Gewerbe an, so zumindest heißt es für 2009 in einer Informationsbroschüre vom BildungsWerk in Kreuzberg (2011):

„Insgesamt wurden im Jahr 2009 von ausländischen Mitbürgern über 9.394 Gewerbe neu errichtet, was einem Anteil von 33% an allen Berliner Firmengründungen entspricht.“ (BWK-Broschüre „Erfolgreich Gründen in Berlin“, S.6)

Damit sind insgesamt 2400 von bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen betriebene Gewerbe in einem bevölkerungsstarken Bezirk wie Neukölln eher kein Skandal. Und wenn laut der BWK-Broschüre die Zahl der Neugründungen durch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bereits seit den 80er Jahren stetig wächst, dann sind diese Zahlen sogar einfach Ausdruck einer über 40 Jahre alten Entwicklung. Nein, Moment:

„Inzwischen bilden sich in einigen Ecken Neuköllns wahre Gewerbe-Ghettos, in der ***Str. sind 61 Firmen angemeldet. In der ***Str. zu Spitzenzeiten sogar 91. Und allein in diesem Haus in der ***Str. gibt es 73 Gewerbe auf engstem Raum“ [SpTV-Beitrag 1:26]

„Ghettos“, aha. Für Berlin, die „Gründermetropole Nr.1 in Deutschland“ (Gründerindex 2012 der Bürgschaftsbank Berlin), sind unter 100 Gewerbe pro Straße völlig gängig, wenn nicht sogar wenig: Im Online-Auftritt der Berliner Gewerbedatenauskunft lassen sich angemeldete Gewerbe für alle Berliner Straßen anzeigen und, ob in Steglitz oder Prenzlauer Berg, Neukölln oder Marzahn, es gibt selten unter 100 und oft bis zu 500 angemeldete Gewerbe pro Straße.


Ein Stempel mit regisitrierter Gewerbe-Anzahl und Herkunft, Quelle: Spiegel TV

Erst die Kombination der Zahlen mit der bulgarischen und rumänischen Nationalflagge verdeutlicht ein zentrales Anliegen des Beitrags: Die Herkunft der gewerbemeldenden Menschen. Die Einblendung eines Stempels mit den Symbolen der Herkunftsländer zur Markierung der Berliner „Gewerbe-Ghettos“ treibt die „wertfreie Faktenanalyse“ voran.

3: Der deutsche Sozialstaat

Mehrmals geht es um den Anspruch auf Kindergeld:

„Die neuen Selbständigen sind meist im Abriss- und Baugewerbe tätig. Die Bezahlung ist schlecht – wie gut, dass es noch Kindergeld vom deutschen Staat gibt.“ [SpTV-Beitrag 1:45]

„Doch es gibt Trost. Die Familie hat inzwischen die Unterlagen für das Kindergeld zusammen. Der deutsche Sozialstaat hilft da gerne.“ [SpTV-Beitrag 8:22]

Mit Ironie wird der gesetzlich zugesicherte Anspruch von gewerbetreibenden Menschen auf Kindergeld kommentiert, als würde etwas damit nicht stimmen. In diesem Sinne hat auch der Immobilienmakler Lutz Thinius „inzwischen Zweifel am System“ (SpTV-Beitrag 5:47). Dieser Mann, der sich laut Spiegel TV „um zahlreiche Roma-Familien kümmert“ (ebd.), schätzt die Situation von Roma in Berlin so ein: „Die ham’s sehr leicht“ (SpTV-Beitrag 5:57). Nur warum muss er sich dann um sie „kümmern“? Mögliche Hinweise gibt ein stern.de-Artikel von Juni 2011 über die Immobilien-Geschäfte von Thinius. (Über Hintergründe von Berliner Immobilienaktivitäten im Zusammenhang mit Notlagen bulgarischer und rumänischer Staatsangehöriger berichtete vor wenigen Tagen auch das Magazin Frontal21.) Wie ein Teil der Berliner Immobilienbranche von der Situation der Roma profitiert, darüber sagt Spiegel TV nichts, aber über den Sozialstaat darf ein Immobilienmakler in die Kamera plaudern. Und das, wo inzwischen aktuelle Forschungsergebnisse über die Zusammenhänge von Sozialleistungen und Migration vorliegen, die das populistische Vorurteil einer kausalen Verbindung blass aussehen lassen.

Fazit

Die Inanspruchnahme von geltendem Recht zur Gewerbeanmeldung in Deutschland durch bulgarische und rumänische Staatsangehörige, unter ihnen Roma, bezeichnet Spiegel TV als „Trick“. Vergleichsweise gewöhnliche Berliner Gewerbe-Zahlen werden nach Herkunft sortiert und mit Nationalkolorit-Stempeln als „Gewerbe-Ghettos“ beweisartig präsentiert. Der rechtmäßige Zugang zu Sozialleistungen wie Kindergeld wird ironisch kommentiert und ein Immobilienmakler darf mit seinen Einschätzungen das Zerrbild vom „Paradies Neukölln“ flankieren. Das ist keine Informationsvermittlung, sondern einseitige Stimmungsmache gegen soziale Grundrechte. Denn Fakten, die dem rassistischen Narrativ der „Zuwanderung in den Sozialstaat“ widersprechen, werden in dem Spiegel-TV-Beitrag genau so ignoriert, wie die profitablen Geschäfte, die einige Berliner Immoblilienbüros auf Kosten von Roma aus Rumänien und Bulgarien treiben. Was Spiegel TV hier als „wertfreie Faktenanalyse“ anbietet, verdient eher das Label „astreiner Populismus“.

Das Jobcenter und die Berliner Sozialwohnung. Oder: Der unerlaubte Umzug

Zu dieser Meldung:

Günstige Wohnungen werden nach einer Studie innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings knapper. In Innenstadtbezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte sowie in Tempelhof-Schöneberg wuchsen die Angebotsmieten 2011 mit zweistelligen Raten, wie der Wohnmarktreport des Immobilienunternehmens GSW ergab. (Quelle: dpa via berlin.de)

eine Gesprächssituation, die sich jüngst wie folgt ereignete:

Zeit: März, wochentags 8:20/ Ort: Empfangs-Schalter (für Menschen, die bereits ALG II beziehen) eines Berliner „Jobcenters“ in einem relativ zentral gelegenen Stadtteil (innerhalb des S-Bahn-Rings). Personen: 3 Jobcenter-Mitarbeiter*innen hinter dem Epfangsschalter, 2-3 ihnen gegenüberstehende und 4-5 anstehende Menschen mit Anliegen.

Eine (sichtlich) schwangere Frau und ihr männlicher Begleiter betreten den Raum, zeitglich betritt ein männlicher Security-Mitarbeiter durch eine separate Tür hinter dem Schalter den Raum und blickt auf das Paar (vielleicht weil alle anderen Menschen mit Anliegen einzeln in dem Raum sind und das Paar in seiner Paar-Konstellation auffällt?) Das Paar wartet in der Schlange, die Anliegen der am Schalter Stehenden sind für alle unvermeidbar deutlich zu hören. Zum Beispiel geht es um auszufüllende Anträge oder um Kontoauszüge, die ein Mann nicht vorlegen kann, weil er kein Konto hat. Nach 5 Minuten Warten und Zuhören begibt sich das Paar dem Aufruf „Nächste bitte“ folgend an den Thresen zur mittleren Empfangs-Mitarbeiterin. Der Security-Mann im Hintergrund hat alles im Blick. Die Atmosphäre ist beklemmend.

Schwangere Frau: „Guten Tag, ich will aus meiner WG (Anm.: innerhalb des S-Bahn-Rings) ausziehen und mit meinem Partner zusammenziehen, weil wir ein Kind erwarten. Weil ich ALGII beziehe hätte ich gern ein Gespräch über die Konditionen der Wohnung und des Umzugs usw.“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Wie viele Personen sollen dort wohnen? Haben Sie schon ein Angebot?“
Schwangere Frau: „Zu dritt. Ein Angebot (Anm.: außerhalb des S-Bahn-Rings) haben wir bereits.“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Gut dann füllen Sie bitte diesen Antrag auf Wohnungswechsel aus und lesen sich das Merkblatt dazu durch“ (Die Mitarbeiterin reicht zwei beidseitig bedruckte A4-Blätter).
Schwangere Frau: „Können wir für die Konditionen der Wohnung und Details zum Umzug einen Gesprächstermin erhalten?“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Nein brauchen Sie nicht. Die Konditionen stehen auf dem Merkblatt. Für drei Personen darf die Warmmiete 542€ nicht übersteigen.“
Schwangere Frau: „Oh, unser Angebot liegt drüber, dann zahlen wir die Differenz selbst?“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Nein. Sobald die Miete einen Euro über unserer Vorgabe ist, wird der Umzug gar nicht genehmigt und Sie erhalten gar keine Wohnkosten mehr.“
Partner der schwangeren Frau: „Was? Das ALGII wird dann gekürzt?“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Der Wohnkostenabschlag wird dann gestrichen. Wenn Sie Glück haben könnte sein, dass der bisherige Abschlag weiter bezahlt wird.“
Schwangere Frau: „… von meinem WG-Zimmer.“
Partner der schwangeren Frau: „Wir haben lange gesucht und das ist mit die billigste Wohnung, die wir finden konnten. Was, wenn’s keine Wohnungen nach Ihren Vorgaben gibt?“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Gibt es. Glauben Sie mir.“
Schwangere Frau: „Dieses Angebot ist sogar eine Sozialwohnung, die wir nur mit unserem Wohnberechtigungsschein bekommen. Das ist ein Mietpreis vom sozialen Wohnungsbau.“
Empfangs-Mitarbeiterin: „Dann sagen Sie dem Vermieter, er soll die Miete senken. Wir können nichts dafür.“

Inzwischen haben die anderen Empfangs-Mitarbeiter*innen bereits mehrfach zu dem Gespräch zwischen dem Paar und der mittleren Mitarbeiterin geschaut. Der Security-Mann, hinter den Mitarbeiter*innen mal langsam laufend, mal stehend, hat auch alles im Blick. Das Paar bedankt sich, wünscht einen schönen Tag, die Grüße werden erwidert. Das Paar verlässt den Raum, die zwei A4-Blätter in der Hand. Zeitgleich verlässt auch der Security-Mann den Raum durch seine separate Tür hinter den Empfangs-Mitarbeiter*innen.

Nicht nur innerhalb des S-Bahn-Rings gibt es hohe Mieten in Berlin, sondern die Miete einer Berliner Sozialwohnung außerhalb des S-Bahn-Rings übersteigt in dem konkreten Fall die vom Jobcenter anberaumte Übernahme-Obergrenze. Den Interessierten, die diese WBS-Wohnung trotzdem anmieten wollen und die Differenz selbst übernehmen würden, wird vom Jobcenter der Umzug in diese Wohnung verweigert. Dabei ist die Bedingung für diese Wohnung ein 3-Zimmer-WBS, das heißt diese Wohnung ist für einkommensschwache 3-Personenhaushalte gesetzlich reserviert. Nur was nutzen einer einkommensschwachen Familie Sozialwohnungen, wenn das Jobcenter die Kostenübernahme für diese Sozialwohnungen verweigert?

____________
Auch im Hauptstadblog wird mein Beitrag Im Hauptstadtblog wird der Beitrag ziemlich heiß diskutiert.

Demo in Neukölln — für Solidarität mit Roma und gegen Rassismus

Letzten Samstag bewegte sich bei schönem Frühlings-Vorgeschmack-Wetter die Demo gegen Rassismus durch Berlin Neukölln. Wesentlicher Auslöser für die Demo waren Flyer, die der Berliner Ableger von „Pro-Deutschland“ in den letzten Tagen in Neuköllner Hausbriefkästen warf. Darin hieß es u.a., Roma würden „mehrheitlich nicht arbeiten und von unseren Steuergeldern leben“. Als Quelle für diese Behauptung nannte „Pro Berlin“ den tendenziösen Spiegel-TV-Bericht von 2011 und betitelte den Flyer: „Spiegel TV schlägt „Z***alarm“.“

Um ein Zeichen zu setzen gegen den in Deutschland sichtbar erstarkenden Rassismus gegenüber Roma, der von den Mainstream-Medien bzw. der „Mitte“ der Gesellschaft nahtlos zum rechten Rand reicht, sind ca. 500 Menschen (erwartet waren 300) durch Neuköllns Norden demonstriert. Redebeiträge gab es von unterschiedlichen Vereinen und Bündnissen (würde die gern hier verlinken, für Skripte bin ich dankbar).

Unterwegs reihten sich viele Menschen in den Zug ein, um sich mit lauter Musik und dem Motto „Willkommen in Neukölln — willkommen zu Hause!“ auf Romanes, Rumänisch und Deutsch bemerkbar zu machen. Tanzend fand die Demo in der Dämmerung ihren Ausklang.

Dürfen Deutsche ungeschminkt Juden spielen?

So, nochmal Schlosspark-Theater. In Beiträgen pro Blackface wird die Diskussion oft auf die Frage runtergebrochen „Wenn Deutsche nun nicht mehr Schwarze spielen dürfen, können sie dann auch nicht mehr xyz spielen?“ (Hallervorden selbst fragt: „Darf Hallervorden einen Juden spielen, obwohl er kein Jude ist?“)

1. Die Frage ist scheinheilig, denn die Praxis hat bereits geantwortet: Deutsche dürfen alles. Die Blackface-Aufführung findet problemlos statt, mit breiter Rückendeckung von Theatern und deutschen Medien. Die Norm („dürfen“, „sollen“, „können“) steht gar nicht infrage, sondern ist solide verankert: Ja, in Deutschland wird Schwarzsein mit Blackface auf die Bühne gebracht. So what? It’s Deutschland!

2. Soll die Diskussion suggerieren, Schwarzsein und Deutschsein oder Jüdischsein und Deutschsein seien Gegensätze? Schließt Deutschsein denn Schwarzsein oder Jüdischsein aus? Ich dachte, die Zeiten sind vorbei. Wie war das nochmal mit den neuerdings rassismuskritischen Medien?

3. Die Frage lenkt vom Problem ab, denn die Kritik bezieht sich gar nicht aufs „Spielen“, sondern auf die Bemalung. Die rassistische Handlung ist nicht, dass x eine_n y spielt, sondern woran primäre, in diesem Fall als gruppen-/ ethno-/ rassetypisch konstruierte, Merkmale einer Figur für das Publikum sichtbar festgemacht werden. (Und was dadurch überhaupt an primären Merkmalen [re]konstruiert wird.) Wenn es nur ums Spielen ginge, bräuchte es keine (wohlgemerkt „Haut“!-)Farbe. Deutsche sollen spielen was sie wollen, aber die Bemalung eines weißen Schauspielers, also die Rassifizierung einer Figur über das Merkmal „Farbe“ aus der weißen Perspektive ist das Problem. Deutsche weiße können auch Juden spielen, aber wenn sie sich dafür mit einer speziellen Nase maskieren wollten, dann wäre das auch rassistisch.

„Farben“, Nasengrößen, Schädelformen o.ä. sind ja wohl unbestritten Kriterien zur rassistischen Einteilung von Menschen. Und zwar nicht nur theoretisch, sondern ganz konkret in Deutschland (huch) und nicht nur mehr historisch. Und diese unsägliche Debatte konstruiert zusätzlich nebenbei Deutschsein=Weißsein und Schwarzsein=Schminke auf weißem? Warum werden nochmal Menschen in Deutschland gejagt und ermordet? Achso, wegen ihres Aussehens. Das ist ja nur „Farbe“, hab ich im Theater gesehen, die kannst du dir abwaschen! Oh, leider nur als weißer.

Diese Schminke rekonstruiert (im doppelten Sinne, praktisch und abstrakt) ein rassistisches Kriterium. Der Vorgang des Schminkens suggeriert, Schwarzsein sei eine Frage von 30 Minuten Schminkprozess. Hunderte Jahre Sklaverei, Unterdrückung, Kolonisation und gegenwärtige Rassismuserfahrung kann ich mir einfach ins Gesicht schminken. Weil ichs kann. Ich bin weiß. Vielen Dank für den Applaus.

Schwarze wissen bereits, was weiße mit ihrem Recht, ihrer Freiheit, ihren Privilegien alles „können“. In der Haltung „Diskussion egal, Schwarzsein ist nur Schminke“ steckt keine neue Errungenschaft, sondern ein historisches Privileg. Glückwunsch.

Es geht nicht darum, ob etwas rassistisch ist. Es geht darum, wie ich damit umgehe, wenn mich jemand darauf hinweist, dass in meiner Handlung Rassismus sichtbar wird. Es ist gar keine Frage, ob Deutsche Juden, Muslime, PoC (People of Colour) spielen „dürfen“. Sie können es sogar sein! Aber wer sich eine Nase aufsetzt, um Jüdischsein zu „spielen“, oder wer sich mit Schuhcreme schminkt, um Schwarzsein zu „spielen“, sollte dankbar sein für den Hinweis, dass das rassistisch ist. Besonders in Deutschland.