Monthly Archives: April 2012

Was die Hamburger Medienanstalt beim Thema Einwanderung sachlich findet

Anfang des Jahres reichte Johannes Hykel (der hier mit einem Gastbeitrag vertreten ist) eine Beschwerde wegen des tendenziösen, mit rassistischen Begriffen arbeitenden Spiegel-TV-Berichts (hier der Originalbeitrag, hier meine Kritik) bei der zuständigen Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein ein. Deren ernüchternde Antwort kam vor einigen Tagen, darin heißt es u.a. “diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar”. Die Hamburger Landesmedienanstalt findet den Beitrag sachlich. Wo ist die kritische Haltung dieser Institution, die sich der Überprüfung journalistischer Mindeststandards verschrieben hat? Hat die Landesmedienanstalt die problematischen Punkte vielleicht übersehen? Warum wird das Bedrohungsszenario nicht kritisiert, dass der Beitrag im Zusammenhang mit Roma aufbaut? Warum werden Begriffe wie “Clan”, “Treck der Armutsflüchtlinge” oder “Welle von Armutsflüchtlingen” in dem Zusammenhang nicht als unzulässig und rassistisch erkannt, warum wird das als sachlich durchgelassen?

Johannes Hykel gab sich mit der Antwort nicht zufrieden und hat die Medienanstalt an den Problemgehalt des Spiegel-TV-Beitrags erinnert. Hier nun zunächst die sehr eigene Einschätzung der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig Holstein und im Anschluss daran die Antwort von Johannes Hykel, die ich auch unterzeichnet habe:

Sehr geehrter Herr Hykel,

ich komme zurück auf Ihre Beschwerde über den Beitrag “Von Bukarest in den deutschen Sozialstaat: Klein-Rumänien in der Harzerstraße in Berlin” im Programm von “Spiegel.tv” und möchte Sie hiermit über das Prüfergebnis informieren.

Unsere Recherchen zu dem Fall haben ergeben, dass es zu dem von Ihnen monierten Beitrag bereits zwei Vorprüfungen durch andere Institutionen gegeben hat. So war bereits im November 2011 gegen die TV-Ausstrahlung im Programm von RTL Programmbeschwerde eingelegt worden. Die Prüfung durch die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte keinen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die medienrecht­lichen Bestimmungen ergeben. Auch beim Deutschen Presserat war eine entsprechende Beschwerde eingegangen. Der Presserat konnte keine Verletzung der publizistischen Grundsätze feststellen. Unsere ergänzende Prüfung der Sendung hat diese Ergebnisse bestätigt.

Ein Angriff gegen die Menschenwürde der gezeigten Per­sonen lässt sich den Formulierungen und Darstellungsweisen des Beitrags nicht entnehmen. Der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Begriff der Menschenwürde verbunden ist, wird durch den Beitrag nicht infragegestellt. Auch diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar, da der Beitrag sachlich gehalten ist und keine herabwürdigenden Aussagen über die Volksgruppe der Roma enthält. Die von Ihnen kritisierte Verwendung des Be­griffs “Z***” kommt insgesamt zweimal vor und kann sicherlich mit guten Gründen kritisiert werden. Vor dem Hintergrund des ansonsten sachlich gehaltenen Beitrags ist dies jedoch noch nicht als Verstoß gegen den Pressekodex zu bewerten, zumal überwiegend neutrale Begriffe wie “Roma”, “Rumänen” u.ä. benutzt werden.

Ein Verstoß gegen die Achtung der Persönlichkeitsrechte ist ebenfalls nicht festzustellen. So ist hinsichtlich der gezeigten Listen des Gewerbeamts zu berücksichtigen, dass das Betreiben eines Gewerbes nicht dem Bereich der Privatsphäre, sondern der Sozialsphäre zuzuordnen ist. Die Privatsphäre der Gewerbetreibenden wird durch die
Nennung der Daten, unter denen sie ihr Gewerbe angemeldet haben, nicht berührt. § 14 Abs. 5 Gewerbeordnung legt zudem fest, dass der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden dürfen. Auch werden die von Ihnen angeführten Personen auf der Straße von den Reportern nicht mit ihrem Namen angesprochen. Die Repor­terin liest ihnen lediglich Namen von der Liste des Gewerbeamts vor und fragt, ob sie diese Personen kennen würden. Dass auch einige Personen gezeigt werden, die sich weigern, mit den Reportern zu sprechen, ist nicht als Missachtung ihrer Privatsphäre zu bewerten, zumal über sie nichts weiter zu erfahren ist und ihre Namen nicht genannt werden. Gleiches gilt für die bei der Befragung eines Passanten anwesenden Kinder, zumal diese selbst nicht angesprochen werden und die Abbildung von Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen, nicht unzulässig ist.

Der Beitrag kann vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um die Migration von Armutsflüchtlingen sicherlich kritisiert werden. So wäre eine differenzierte Darstellung wünschenswert gewesen. Ein Verstoß gegen die medienrechtlichen Bestimmungen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte. Abschließend möchte ich mich für Ihre Beschwerde bedanken, die zu einer kritischen Überprüfung des Beitrags Anlass gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
***
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein
Bereich Programm und Medienkompetenz
www.ma-hsh.de

Und die Antwort:

Sehr geehrt* ***,

vielen Dank für Ihre Antwort und die medienrechtliche Prüfung. Allerdings kann ich Ihre Argumentation in fast allen von mir monierten Punkten keineswegs nachvollziehen. Aber der Reihe nach.

Sie schreiben, dass sich ein “Angriff gegen die Menschenwürde der gezeigten Personen [...] den Formulierungen und Darstellungsweisen des Beitrags nicht entnehmen [lässt]. [...] Auch diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar, da der Beitrag sachlich gehalten ist und keine herabwürdigenden Aussagen über die Volksgruppe der Roma enthält”.

Diese Einschätzung ist sehr erstaunlich, denn mit welchen Bildern und Praxen werden die als Roma markierten Menschen in dem Beitrag in Zusammenhang gebracht? Die Grundaussage des Beitrags ist doch eindeutig: Die Deutschen — als kollektives Wir — würden von “den” Roma bedroht, die das Sozialsystem systematisch ausnutzen und illegale Praxen (u.a. Untervermietung, Scheinselbständigkeit) ausüben. Wäre der Beitrag, wie Sie behaupten, sachlich gehalten, dann würden bspw. vielmehr die komplexen Ursachen beleuchtet, die hinter den im Beitrag gezeigten Phänomenen stehen. (Dafür wäre es wohl auch nicht notwendig, Listen von der Gewerbeauskunft einzublenden und in Wohnungen eindringen zu wollen.)

Dass das Erwähnen des Z-Wortes keine Diskriminierung sei, da es lediglich zweimal (da gebe ich Ihnen recht) vorkomme und “überwiegend neutrale Begriffe wie ‘Roma’, ‘Rumänen’ u.ä. benutzt werden”, kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Jedes Erwähnen des Z-Wortes ist eine Diskriminierung!! Hinzuzufügen ist, dass neben “Roma” und “Rumänen” Begriffe wie “Clan”, “Treck der Armutsflüchtlinge” oder “Welle von Armutsflüchtlingen” fallen, die mit den gezeigten Menschen in einen Zusammenhang gestellt werden. Sind diese Wörter aus Ihrer Sicht sachliche Bezeichnungen? Wird hier nicht ein spezifisches Bild provoziert, dass die oben formulierte Grundaussage eines Bedrohungsszenarios unterstreicht?

Die Einblendung von Namen von der Gewerbeauskunft ist offensichtlich medienrechtlich zulässig. Auch das Ansprechen der sich weigernden Menschen sehen Sie nicht als Problem — mag medienrechtlich ebenfalls so sein. Allerdings übersehen Sie erstens, dass in einer Filmsequenz ein konkreter Name fällt — [0:40ff.]: ob XXX zu Hause sei (jedoch ohne Einblendung eines Gesichts) und dass Briefkästen mit deutlich zu lesenden Namen gefilmt werden [1:30ff.]. Darüber hinaus übersehen Sie, dass dies in einem *bestimmten* *Zusammenhang* geschieht, der wiederum mit der Grundaussage des Beitrags zusammenfällt. Dies u.a. genauer in dem Sinne, dass der Eindruck von etwas “Heimlichem”, “Verstecktem” entsteht — etwas “Illegalem”, “Konspirativem”.

M.E. abstrahieren Sie in Ihrer Beurteilung von der Grundaussage des Beitrags, die einer rassistischen Logik folgt, in dem zwischen “Wir” und “Ihnen” unterschieden wird und eine machtvolle Abwertung der als Roma markierten Menschen vollzogen wird. Sie nehmen sich lediglich einzelne Aspekte heraus, die medienrechtlich zulässig sind, sehen aber nicht den *Gesamtzusammenhang* und die *Dramaturgie des Beitrages.* Schließlich widersprechen Sie sich: Auf der einen Seite betonen Sie zweimal, dass der Beitrag sachlich gehalten sei. Zum Schluss schreiben Sie jedoch, dass “vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um die Migration von Armutsflüchtlingen” eine “differenzierte Darstellung wünschenswert gewesen” wäre. Sachlichkeit und Differenzierung schließen sich in meinem Verständnis nun keineswegs aus,
bedingen sich vielmehr — zumal im Journalismus.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Hykel und Hendrik Kraft

Streichung der Hilfe für EU-Bürger*innen

Gastbeitrag von Fritzi

Ich bin Sozialarbeiterin und arbeite in einem Übergangswohnheim für obdachlose Männer. Unsere Hilfe richtet sich an Menschen mit mehreren sozialen Schwierigkeiten, die sie ohne fremde Hilfe nicht überwinden können (§67 SGB XII). Die Einrichtung bietet auch ambulante Betreuung an, die sich an Menschen richtet, die Obdachlosigkeit nicht zu ihren sozialen Schwierigkeiten zählen. Zur Zeit betreue ich im ambulanten Bereich zwei junge Männer aus Großbritannien. Sie sind Brüder und an unsere Einrichtung gelangt, weil sie wegen Stromschulden Hilfe beim Bezirksamt gesucht haben. Die Sozialarbeiterin beim Bezirksamt (Abteilung Soziale Wohnhilfe) hat den Beiden ambulante Betreuung angeboten, weil sie während des persönlichen Gesprächs feststellte, dass die Stromschulden nur ein Symptom für mehrere Probleme sind. Zu Beginn meiner Hilfe stellten sich schnell die Ursachen der Schulden heraus und während des Hilfeverlaufs offenbarte sich zudem eine komplexe problembehaftete Biografie. Ich berichte nur das Noetigste aus der Vorgeschichte, damit die Lesenden sich ein wenig in die Situation einfuehlen können:

Der Vater ist nach Deutschland ausgewandert, als die Beiden sehr jung waren. Er hat ab und zu mal einen Brief geschickt. Ihre Mutter ist gestorben, als sie kurz vor Ende der Schule waren. Einen Tag nach der Beerdigung hat der Vater sie zu sich geholt. Dort wurden sie in der neuen Familie des Vaters untergebracht, ohne sich willkommen oder wohl zu fühlen. Im Prinzip kannten die Beiden den Vater, das Land, die Sprache nicht, und wollten gar nicht wirklich hier sein. Sie versuchten nach einiger Zeit wieder in England Fuß zu fassen, doch ohne soziale Unterstützung, weder aus einem Bekanntenkreis, noch vom Staat, wurde ihnen bald klar, dass sie in ihrer Heimat keine Perspektive haben. So entschieden sie sich zurück nach Deutschland zu kommen und noch einmal neu zu starten und wenigstens in der Nähe einer bekannten Person, ihrem Vater, zu sein.

Im Verlauf unserer Zusammenarbeit wurde ihnen einiges klar und sie haben angefangen ihre Lebenssituation zu ändern: Schuldenregulierung, Geldeinteilung, Suchtbearbeitung, Psychotherapie, intensive Arbeits- /Ausbildungssuche. Ich dachte die beiden sind auf einem guten Weg, bald wieder ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein weiter leben zu koennen. Dann kam ein Brief vom JobCenter: Es wurde beschlossen, dass im ALGII-Leistungsbezug stehenden EU-Bürger*innen diese Leistungen gestrichen werden. Als Grundlage nimmt die Regierung Art.16 Buchstabe b des Europäischen Fürsorgeabkommens, in dem steht, dass die Unterzeichnerstaaten des EFA Vorbehalte einlegen können:

“Jeder Vertragschließende hat dem Generalsekretär des Europarates alle neuen Rechtsvorschriften mitzuteilen, die in Anhang I noch nicht aufgeführt sind. Gleichzeitig mit dieser Mitteilung kann der Vertragschließende Vorbehalte hinsichtlich der Anwendung dieser neuen Rechtsvorschriften auf die Staatsangehörigen der anderen Vertragschließenden machen.”

Bisher fanden die in §7 SGB II geregelten Auschlussgründe für ALG II-Antragsteller*innen keine Anwendung auf EU-Bürger*innen, aber mit diesem Vorbehalt nun tritt §7 SGB II für diese wieder in Kraft. In dem Brief vom JobCenter steht, dass die Leistungen vorläufig einbeahlten werden, bis zur endgültigen Entscheidung der Leistungsberechtigung, spaetestens in 2 Monaten und natürlich um eine Anhaeufung von Schulden „…in Ihrem Interesse…“ zu vermeiden. Dieser Brief kommt am 22.3.2012 — 8 Tage vor Monatsende.

Ein Widerspruch und persönlicher Besuch beim JobCenter ergibt, dass Leistungen für April doch noch angewiesen werden. Aber ab Mai nicht mehr, bis zur Entscheidung. Einen Monat Zeit sich darauf vorzubereiten, dass danach eventuell gar nichts mehr kommt. Womöglich werden sogar noch Leistungen zurückgefordert, immerhin sei der Vorbehalt der Bundesregierung am 19.12.2011 in Kraft getreten.

Meiner Meinung nach sind dies unzumutbare Härten und sollten so nicht durchführbar sein. Mal abgesehen von der existenziellen Not, die sich fuer die Klient*innen urplötzlich auftut, bedeutet diese Entscheidung für die sozialpädagogische Arbeit, eine Verantwortung zur Sicherung einer schon bestandenen Existenz übernehmen zu müssen, in deren Konsequenz qualitatives Arbeiten unmöglich gemacht wird. Hinzu kommt noch, dass der Vorbehalt laut Senat auch für die sozialen Hilfen gem. SGB XII gilt:

“Für die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ist auch weiterhin nur ein Vorbehalt in Bezug auf die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten formuliert, der dazu führt, dass diese Leistungen nach entsprechender Prüfung gewährt werden können, jedoch kein Anspruch dafür auf der Grundlage des EFA besteht.”

Das heißt für Soziale Einrichtungen, dass bestehende Betreuungsverhältnisse nach SGB XII auf der gleichen Grundlage des Vorbehalts von heute auf morgen durch die Bezirksämter abgebrochen werden können und somit Unionsbürger*innen in schon besonders schwierigen sozialen Lagen mit diesem existenziellen Problem allein gelassen werden. Die Referate und Anwält*innen raten zum Antrag auf Eilverfahren vor Gericht, dass die Leistungen als einstweilige Verfuegung weiter angewiesen werden.

Aber was, wenn dieser Vorbehalt zum Gesetz wird und nicht nur meine Klienten, sondern auch viele andere seit Jahren in Deutschland lebende Unionsbürger*innen, die sich darauf verlassen mussten, dass Sozialleistungen gezahlt werden, ab Mai keine Miete mehr zahlen koennen, nicht mehr krankenversichert sind und sich und ihre Angehoerigen nicht mehr ernähren koennen? Ist das fair? Wird bei solchen Entscheidungen an gesellschaftliche Folgen gedacht, wie höhere Armut, Kriminalität, Obdachlosigkeit? Wird darueber nachgedacht, dass hier lebende Unionsbuerger*innen – wenn das das Ziel dieses Vorbehaltes der Bundesregierung sein soll – nicht von heut auf morgen in das Land, von dem sie zufaellig einen Pass haben, zurückkehren koennen? Meine Klienten haben nicht die finanziellen Mittel zurückzukehren, geschweige denn einen Platz zum Leben oder eine Perspektive. Und diese Entscheidung deutscher Sozialpolitik nimmt ihnen den letzten Rest einer Chance.

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Siehe auch Interview mit Dorothee Frings: „Gleichbehandlung ist Pflicht“.