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Die Vorstellungen von Minderheitenschutz scheinen in Schleswig Holstein recht vernebelt. Dort entschieden CDU, SPD und FDP, dass der Paragraph zum Minderheitenschutz der Friesen und Dänen nicht auf die Sinti und Roma erweitert wird, wie es Grüne und Linke gefordert hatten.
Verwischter Minderheitenschutz für Sinti und Roma in Schleswig Holstein, Quelle: Online-Präsenz der Landesregierung Schleswig-Holstein über Sinti und Roma
Der kurze historische Überblick und das Bild der tanzenden Frau auf der Homepage der Landesregierung Schleswig-Holsteins wirken lächerlich, denn Sinti und Roma haben im Alltag für diese Regierung keine Relevanz und geraten in Vergessenheit. Minderheitenschutz ist in der BRD Ländersache und damit Launesache. In Schleswig-Holstein gibt es darum solche und solche Minderheiten: der Schutz der einen wird in der Verfassung festgehalten, der für Sinti und Roma aber nicht.
Das Recht auf ihre eigene Sprache in Deutschland verdanken die Sinti und Roma wohlgemerkt einer europäischen Regelung. Für Dänen und Friesen gibt es in Schleswig Holstein zudem einen eigens für sie als Minderheit eingerichteten Paragraphen in der Verfassung, auf den sie sich berufen können, wenn es um das praktische Fortbestehen ihres kulturellen Lebens geht. Dass die seit über 600 Jahren in dieser Region lebende Gruppe der Sinti und Roma nicht ähnliche juristische Möglichkeiten an die Hand bekommt – in Anbetracht ihrer Verfolgungs- und Vernichtungsgeschichte in deutschen Staaten – ist wohl die traurige Fortsetzung jenes deutschen Selbstverständnisses, in dem Sinti und Roma keinen Platz haben.
Formal wäre das kein größerer Aufwand, als die Worte „und Sinti und Roma“ neben „Dänen und Friesen“ zu schreiben.
update: (26.3.2010)
Der Zentralrat der Sinti und Roma meldete sich auch zu Wort zum Thema.