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Ein O-Ton für die Tagesthemen oder Das Recht auf rassistische Sprache + UPDATE

Das Update (2.7.2012) gleich vorweg: ARD entschuldigt sich bei den Sinti und Roma für Sendung eines diskriminierenden Interviews in den Tagesthemen [pdf].

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Am 25.6.2012 hat mir Kai Gniffke von der ARD zur Verwendung des Z-Worts in den Tagesthemen geantwortet. (Unten habe ich seine E-Mail und meine neue Antwort dokumentiert.) Die Übersetzung sei korrekt, also der griechische Mann sage “Zi***”. Zu meiner Kritik an dem Begriff und dessen konkreter rassistischer Verwendung schreibt er nichts, nicht mal das Wort Rassismus kommt vor. Dafür schreibt Gniffke, dass die ARD verantwortungsvoll abwäge bevor so ein O-Ton in die Sendung kommt und das sei auch in dem Fall passiert. Mit anderen Worten: In den Tagesthemen in der Halbzeitpause eines EM-Spiels mit deutscher Beteiligung (also vor einem zweistelligen Millionenpublikum) mal eben das Z-Wort per O-Ton-Übersetzung über den Sender zu schicken ist voll ok und entspricht dem Rahmen von deutschem Qualitätsjournalismus. Ich bin ernüchtert und frage mich, ob das Unwissen ist oder Ignoranz gegenüber diesem klaren Fall, in dem das Z-Wort als rassistisches Pendant zum “braven Bürger” reproduziert wird. Genau das ist die klassische Funktion des Z-Worts, mit der es seit Jahrhunderten von weißen Menschen benutzt wird. (Und zwar seit ca. zwei Jahrhunderten in Deutschland auf institutioneller Ebene.)

A propos Benutzung, die Kritik am Z-Wort kommt einigen, wohlgemerkt weißen Menschen, sogar einem Sprechverbot oder Maulkorb gleich. Es ist ihr Recht, das Z-Wort verwenden zu können wann und wo sie wollen. Und zwar über 40 Jahre nachdem Roma sich im April 1971 für den Begriff Roma als Selbstbezeichnung entschieden haben und nachdem sie das auch heute immernoch tun. Das ist aber scheinbar egal. Denn aus der Sicht einiger wiegt das Recht weißer Menschen, das Z-Wort zu sagen schwerer, als das Recht der Betroffenen, ihre Bezeichnung selbst zu wählen. Wahrscheinlich einfach die Gewohnheit der letzten Jahrhunderte.


Ein twitternder Weißer über sein Recht (zur Bezeichnung von Roma)

Um das klarzustellen: Ich bin gegen Sprechverbote. Meine Kritik richtet sich gegen die Haltung, die sich in der Benutzung des Z-Worts ausdrückt, das, was mit diesem Wort transportiert wird: Mir egal, ich kann, weil ich kann. Als weißer Nicht-Rom einfach auf das Recht verweisen, das Z-Wort benutzen zu können, zeigt ja nur, es geht absolut nicht um die Leidtragenden dieses Begriffs, deren Sprechendenposition und Perspektive ist schnuppe, was zählt sind die weißen Befindlichkeiten. Und das ist leider keine besonders neue Erkenntnis, auch nicht, wenn sie von den aktuellen deutschen Halbzeit-Tagesthemen angeregt wurde.


25.06.2012

Sehr geehrter Herr Kraft,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die griechischen Wörter für ‘Bettler’ und ‘Zi[***]‘ klingen sehr ähnlich. Das ARD-Büro in Athen hat uns aber versichert, dass die Übersetzung in dem Tagesthemen-Bericht vom 17. Juni korrekt war. Der Grieche hat in dem Beitrag also tatsächlich gesagt: Wir werden brave Bürger sein und nicht Zi[***].

Mit diesem O-Ton wollten wir keinesfalls Vorurteile gegen Sinti und Roma bedienen. Tagesschau, Tagesthemen und die anderen Sendungen von ARD-aktuell achten sehr genau darauf, keine abwertenden Klischees zu verwenden. Stattdessen benutzen wir eine möglichst wertneutrale, sachliche Sprache. Bei Interviews kann es allerdings vorkommen, dass die Interview-Partner nicht ganz so überlegt formulieren. Die Redaktion muss dann zusammen mit dem Reporter entscheiden, ob es sich um eine kleinere sprachliche Ungeschicklichkeit handelte oder ob der O-Ton nicht sendbar ist. In dem Wahl-Bericht aus Griechenland hatten wir es mit einem Grenzfall zu tun. Sollte sich jemand von der Formulierung des Griechen angegriffen oder verletzt fühlen, so täte uns das Leid.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Sendungen weiter kritisch verfolgten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kai Gniffke
Chefredakteur ARD-aktuell
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27.06.2012

Sehr geehrter Herr Gniffke,

vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, Sie hatten es in Ihrer Entscheidung für den betreffenden O-Ton, in dem das Z-Wort vorkommt, “mit einem Grenzfall zu tun”. Nun hatten Sie sich in diesem Grenzfall ja entschieden, das Z-Wort ins Deutsche zu übersetzen (an der Übersetzung zweifeln nach wie vor mehrere Menschen mit Griechischkenntnissen) und dieses Wort in der Halbzeitpause eines Fußballspiels mit deutscher Beteiligung einem zahlenmäßig zweistelligen Millionen-Publikum zu präsentieren. Leider erschließt sich mir aus Ihren Ausführungen zum verantwortungsvollen Umgang Ihrer Redaktionen mit “Klischees” nicht, wieso Sie sich im Rahmen eines Kommentars über Wahlen in Griechenland für eben diesen O-Ton entschieden, in dem das Z-Wort als rassistisches Pendant zu “braven Bürgern” reproduziert wird. Was die unter dem Z-Wort leidenden Menschen davon haben, dass Ihnen dessen rassistische Bedeutung leidtut, kann ich nicht einschätzen, ich bin ein weißer Mann, genau wie Sie, und mit dem Z-Wort meistens nicht gemeint bzw. nicht davon unmittelbar betroffen.


Ich hätte mir von Ihnen die Bereitschaft zum kritischen Umgang mit institutionellem Rassismus gewünscht, dessen Wesensmerkmal es ist, dass weiße Menschen — und nicht die Betroffenen — in entsprechenden Positionen einen Begriff wie das Z-Wort in einem journalistischen TV-Beitrag zum griechischen Wahlausgang in der deutschen Halbzeitpause 2012 für angemessen halten.


Ernüchtert,
Hendrik Kraft.

Rassistischer Übersetzungsfehler bei den Tagesthemen

Für die gestrigen Tagesthemen (17.6.2012, moderiert live aus Athen “direkt vom Fuße der Akropolis”) fing Ellen Trapp die Stimmung nach den griechischen Parlamentswahlen in Athen ein. Am Wahlkampf-Stand der Nea Dimokratia durfte ein Wähler ins ARD-Mikrofon sprechen, dessen griechische Worte von der Kommentarstimme so ins Deutsche übersetzt wurden:

“Griechenland wird seinen Weg finden, es wird sich entwickeln. Wir werden haushalten, brave Bürger sein und nicht Zi***.” (ab 01’34 in Tagesthemen vom 17.06.2012 um 21:35)

Die Tagesthemen-Redaktion findet für eine deutsche öffentlich-rechtliche Nachrichtensendung die Reproduktion des Z-Worts (das bereits selbst eine rassistische Bedeutung trägt) und dessen Verwendung in dem hier explizit rassistischen Kontext angemessen. Haushaltende, brave Bürger werden als Gegenteil von Menschen hingestellt, die mit dem Z-Wort bezeichnet werden. Und das bleibt unkommentiert im Raum stehen.


Dieser Mann soll laut Tagesthemen das rassistische Z-Wort verwendet haben. Hat er aber nicht.
(Screenshot Tagesthemen vom 17.06.2012 um 21:35)

Damit nicht genug: Später twitterte mir eine gebürtige Athenerin, dass der Mann “sitani” sagte und das bedeutet “Bettler”. Die Tagesthemen haben dem Mann das Z-Wort also per Übersetzungfehler in den Mund gelegt. Das ist ein starkes Stück, denn die Aussage des Mannes, die Griechen wollen “haushalten und brave Bürger sein, nicht Bettler” ist eine völlig andere und zeugt sogar von einer gewissen Ironie im Angesicht eines deutschen ARD-Mikrofons.

In der Halbzeit des EM-Spiels Deutschland-Dänemark dürfte ein großes Publikum zugeschaut haben und so gelangte mit dem Übersetzungsfehler eine rassistische Aussage in deutsche Wohnzimmer, die jedenfalls nicht von dem interviewten Mann aus Athen stammt. Für die rassistische Bezeichnung und den rassistischen Kontext durch den fahrlässigen Übersetzungsfehler ist allein die Tagesthemen-Redaktion verantwortlich.

Was die Hamburger Medienanstalt beim Thema Einwanderung sachlich findet

Anfang des Jahres reichte Johannes Hykel (der hier mit einem Gastbeitrag vertreten ist) eine Beschwerde wegen des tendenziösen, mit rassistischen Begriffen arbeitenden Spiegel-TV-Berichts (hier der Originalbeitrag, hier meine Kritik) bei der zuständigen Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein ein. Deren ernüchternde Antwort kam vor einigen Tagen, darin heißt es u.a. “diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar”. Die Hamburger Landesmedienanstalt findet den Beitrag sachlich. Wo ist die kritische Haltung dieser Institution, die sich der Überprüfung journalistischer Mindeststandards verschrieben hat? Hat die Landesmedienanstalt die problematischen Punkte vielleicht übersehen? Warum wird das Bedrohungsszenario nicht kritisiert, dass der Beitrag im Zusammenhang mit Roma aufbaut? Warum werden Begriffe wie “Clan”, “Treck der Armutsflüchtlinge” oder “Welle von Armutsflüchtlingen” in dem Zusammenhang nicht als unzulässig und rassistisch erkannt, warum wird das als sachlich durchgelassen?

Johannes Hykel gab sich mit der Antwort nicht zufrieden und hat die Medienanstalt an den Problemgehalt des Spiegel-TV-Beitrags erinnert. Hier nun zunächst die sehr eigene Einschätzung der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig Holstein und im Anschluss daran die Antwort von Johannes Hykel, die ich auch unterzeichnet habe:

Sehr geehrter Herr Hykel,

ich komme zurück auf Ihre Beschwerde über den Beitrag “Von Bukarest in den deutschen Sozialstaat: Klein-Rumänien in der Harzerstraße in Berlin” im Programm von “Spiegel.tv” und möchte Sie hiermit über das Prüfergebnis informieren.

Unsere Recherchen zu dem Fall haben ergeben, dass es zu dem von Ihnen monierten Beitrag bereits zwei Vorprüfungen durch andere Institutionen gegeben hat. So war bereits im November 2011 gegen die TV-Ausstrahlung im Programm von RTL Programmbeschwerde eingelegt worden. Die Prüfung durch die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt hatte keinen Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die medienrecht­lichen Bestimmungen ergeben. Auch beim Deutschen Presserat war eine entsprechende Beschwerde eingegangen. Der Presserat konnte keine Verletzung der publizistischen Grundsätze feststellen. Unsere ergänzende Prüfung der Sendung hat diese Ergebnisse bestätigt.

Ein Angriff gegen die Menschenwürde der gezeigten Per­sonen lässt sich den Formulierungen und Darstellungsweisen des Beitrags nicht entnehmen. Der soziale Wert- und Achtungsanspruch des Menschen, der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Begriff der Menschenwürde verbunden ist, wird durch den Beitrag nicht infragegestellt. Auch diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar, da der Beitrag sachlich gehalten ist und keine herabwürdigenden Aussagen über die Volksgruppe der Roma enthält. Die von Ihnen kritisierte Verwendung des Be­griffs “Z***” kommt insgesamt zweimal vor und kann sicherlich mit guten Gründen kritisiert werden. Vor dem Hintergrund des ansonsten sachlich gehaltenen Beitrags ist dies jedoch noch nicht als Verstoß gegen den Pressekodex zu bewerten, zumal überwiegend neutrale Begriffe wie “Roma”, “Rumänen” u.ä. benutzt werden.

Ein Verstoß gegen die Achtung der Persönlichkeitsrechte ist ebenfalls nicht festzustellen. So ist hinsichtlich der gezeigten Listen des Gewerbeamts zu berücksichtigen, dass das Betreiben eines Gewerbes nicht dem Bereich der Privatsphäre, sondern der Sozialsphäre zuzuordnen ist. Die Privatsphäre der Gewerbetreibenden wird durch die
Nennung der Daten, unter denen sie ihr Gewerbe angemeldet haben, nicht berührt. § 14 Abs. 5 Gewerbeordnung legt zudem fest, dass der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden allgemein zugänglich gemacht werden dürfen. Auch werden die von Ihnen angeführten Personen auf der Straße von den Reportern nicht mit ihrem Namen angesprochen. Die Repor­terin liest ihnen lediglich Namen von der Liste des Gewerbeamts vor und fragt, ob sie diese Personen kennen würden. Dass auch einige Personen gezeigt werden, die sich weigern, mit den Reportern zu sprechen, ist nicht als Missachtung ihrer Privatsphäre zu bewerten, zumal über sie nichts weiter zu erfahren ist und ihre Namen nicht genannt werden. Gleiches gilt für die bei der Befragung eines Passanten anwesenden Kinder, zumal diese selbst nicht angesprochen werden und die Abbildung von Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen, nicht unzulässig ist.

Der Beitrag kann vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um die Migration von Armutsflüchtlingen sicherlich kritisiert werden. So wäre eine differenzierte Darstellung wünschenswert gewesen. Ein Verstoß gegen die medienrechtlichen Bestimmungen lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen weiterhelfen konnte. Abschließend möchte ich mich für Ihre Beschwerde bedanken, die zu einer kritischen Überprüfung des Beitrags Anlass gegeben hat.

Mit freundlichen Grüßen
***
Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein
Bereich Programm und Medienkompetenz
www.ma-hsh.de

Und die Antwort:

Sehr geehrt* ***,

vielen Dank für Ihre Antwort und die medienrechtliche Prüfung. Allerdings kann ich Ihre Argumentation in fast allen von mir monierten Punkten keineswegs nachvollziehen. Aber der Reihe nach.

Sie schreiben, dass sich ein “Angriff gegen die Menschenwürde der gezeigten Personen [...] den Formulierungen und Darstellungsweisen des Beitrags nicht entnehmen [lässt]. [...] Auch diskriminierende Darstellungen sind nicht erkennbar, da der Beitrag sachlich gehalten ist und keine herabwürdigenden Aussagen über die Volksgruppe der Roma enthält”.

Diese Einschätzung ist sehr erstaunlich, denn mit welchen Bildern und Praxen werden die als Roma markierten Menschen in dem Beitrag in Zusammenhang gebracht? Die Grundaussage des Beitrags ist doch eindeutig: Die Deutschen — als kollektives Wir — würden von “den” Roma bedroht, die das Sozialsystem systematisch ausnutzen und illegale Praxen (u.a. Untervermietung, Scheinselbständigkeit) ausüben. Wäre der Beitrag, wie Sie behaupten, sachlich gehalten, dann würden bspw. vielmehr die komplexen Ursachen beleuchtet, die hinter den im Beitrag gezeigten Phänomenen stehen. (Dafür wäre es wohl auch nicht notwendig, Listen von der Gewerbeauskunft einzublenden und in Wohnungen eindringen zu wollen.)

Dass das Erwähnen des Z-Wortes keine Diskriminierung sei, da es lediglich zweimal (da gebe ich Ihnen recht) vorkomme und “überwiegend neutrale Begriffe wie ‘Roma’, ‘Rumänen’ u.ä. benutzt werden”, kann ich in keinster Weise nachvollziehen. Jedes Erwähnen des Z-Wortes ist eine Diskriminierung!! Hinzuzufügen ist, dass neben “Roma” und “Rumänen” Begriffe wie “Clan”, “Treck der Armutsflüchtlinge” oder “Welle von Armutsflüchtlingen” fallen, die mit den gezeigten Menschen in einen Zusammenhang gestellt werden. Sind diese Wörter aus Ihrer Sicht sachliche Bezeichnungen? Wird hier nicht ein spezifisches Bild provoziert, dass die oben formulierte Grundaussage eines Bedrohungsszenarios unterstreicht?

Die Einblendung von Namen von der Gewerbeauskunft ist offensichtlich medienrechtlich zulässig. Auch das Ansprechen der sich weigernden Menschen sehen Sie nicht als Problem — mag medienrechtlich ebenfalls so sein. Allerdings übersehen Sie erstens, dass in einer Filmsequenz ein konkreter Name fällt — [0:40ff.]: ob XXX zu Hause sei (jedoch ohne Einblendung eines Gesichts) und dass Briefkästen mit deutlich zu lesenden Namen gefilmt werden [1:30ff.]. Darüber hinaus übersehen Sie, dass dies in einem *bestimmten* *Zusammenhang* geschieht, der wiederum mit der Grundaussage des Beitrags zusammenfällt. Dies u.a. genauer in dem Sinne, dass der Eindruck von etwas “Heimlichem”, “Verstecktem” entsteht — etwas “Illegalem”, “Konspirativem”.

M.E. abstrahieren Sie in Ihrer Beurteilung von der Grundaussage des Beitrags, die einer rassistischen Logik folgt, in dem zwischen “Wir” und “Ihnen” unterschieden wird und eine machtvolle Abwertung der als Roma markierten Menschen vollzogen wird. Sie nehmen sich lediglich einzelne Aspekte heraus, die medienrechtlich zulässig sind, sehen aber nicht den *Gesamtzusammenhang* und die *Dramaturgie des Beitrages.* Schließlich widersprechen Sie sich: Auf der einen Seite betonen Sie zweimal, dass der Beitrag sachlich gehalten sei. Zum Schluss schreiben Sie jedoch, dass “vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Diskussion um die Migration von Armutsflüchtlingen” eine “differenzierte Darstellung wünschenswert gewesen” wäre. Sachlichkeit und Differenzierung schließen sich in meinem Verständnis nun keineswegs aus,
bedingen sich vielmehr — zumal im Journalismus.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Hykel und Hendrik Kraft

“Wir sind gegen das Wort Z***”


Foto: Reinhard Loidl, aus Facebook-Auftritt von Harri Stojka,
hier gepostet mit freundlicher Genehmigung von Valerie & Harri Stojka.

Hinweis: Nach dem berechtigten Hinweis vom Braunen Mob e.V., dass das Z-Wort von Betroffenen als verbale Gewalt erfahren werden kann, habe ich es in der Überschrift unkenntlich gemacht und den entsprechenden Tweet gelöscht. Um ihre Ablehnung zu diesem Begriff zu zeigen, zitieren Betroffene selbst auf dem Foto den Begriff, was etwas anderes ist, als wenn ich diesen Begriff losgelöst von dem Foto verbreite.

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Weitere Infos:
Homepage von Harri Stojka,
ROMBASE Uni Graz über die Familie Stojka

Antwort von Spiegel TV: “Ihre Kritik können wir in keiner Weise nachvollziehen”

Der zuständige Redakteur Hendrik Vöhringer von Spiegel TV hat sich auf meine letzte Bitte um Stellungnahme gemeldet. Soviel vorweg: Er geht leider nicht auf meine Punkte, sondern nur auf den Offenen Brief der FFM ein. Warum, weiß ich erstmal nicht. Ich hab meine Bitte um Stellungnahme nochmal erneut geschrieben (unten), zunächst hier aber die ganze Antwort von Herrn Vöhringer:

Sehr geehrter Herr Kraft,
vielen Dank erst mal für Ihr Interesse an der Sendung. Gleichzeitig bitte ich die Verzögerung bei der Beantwortung Ihres Schreibens zu entschuldigen. Gerne hole ich das hiermit nach.

Ihre Kritik an dem Beitrag können wir in keiner Weise nachvollziehen, Ihre Vorwürfe einer einseitigen Berichterstattung weisen wir entschieden zurück. Uns geht es um die Beschreibung von sozialen, politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Missständen. Die Herkunft oder Nationalität von Personen spielen für uns keine Rolle. Wir lassen uns von Rudolf Augstein leiten: “Sagen, was ist.”

Konkret zu dem Filmbeitrag: Finden Sie es nicht auch seltsam, wie übrigens auch das Neuköllner Gewerbeamt in Berlin, dass allein in der Harzerstrasse über 90 Gewerbeanmeldungen vorliegen? Wie Sie dem Beitrag entnehmen können, ist es uns sehr schwer gefallen, die angeblich selbstständigen Unternehmer ausfindig zu machen. Wenn jemand ein Gewerbe anmeldet, dann kann man doch davon ausgehen, dass er/sie auch Arbeit/Aufträge finden will. Wie soll das aber gehen, wenn keiner Werbung macht? Wenn teilweise die Meldeadressen nicht stimmen?

Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass die Gewerbedatenbank in Berlin für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist. Es handelt sich hier also keineswegs um geheime Daten. Hier der dazu passende Link: https://www.berlin.de/gewerbeauskunft/eauskunft/ega?op=su

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass in dem Beitrag die Begriffe “Illegale”, “Scheinselbstständige” und “Sozialschmarotzer” (wie von Ihnen behauptet) nicht vorkommen. Dass wir mit unserer Berichterstattung “Pogrome auf Roma” begünstigen würden, glauben Sie doch selbst nicht. Gerne verweisen wir auch auf die Beurteilung des Deutschen Presserates auf eine Beschwerde vom 28.9.2011. Hier heißt es unter anderem: “Einen Verstoß gegen die Menschenwürde können wir nicht erkennen, da die dargestellten Personen nicht herabgewürdigt oder in irgendeiner Form verächtlich dargestellt werden.” Weiter heißt es: “Diskriminierend ist der Beitrag nach unserer Auffassung ebenfalls nicht. Das Aufzeigen von Problemen gehört zu den ureigensten Aufgaben des Journalismus. (…) Unserer Auffassung nach wird an keiner Stelle in dem Video die Ethnie an sich diskriminierend dargestellt oder in den Vordergrund gerückt.” (Quelle: Deutscher Presserat vom 13.1.2012)

Wir haben schon mehrere Beiträge über die Situation der Minderheiten in Rumänien erstellt. Über das Elend, über die Not in diesem Land. Und auch über die Diskriminierung. Im Anhang haben wir Ihnen weitere Beispiele
unserer journalistischen Arbeit angefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Anhang:

http://www.spiegel.de/video/video-1146038.html

http://www.spiegel.de/video/video-1040327.html

http://www.spiegel.de/video/video-1080433.html

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Hendrik Vöhringer

SPIEGEL TV GmbH

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Vöhringer,

danke für Ihre Antwort. Leider bezieht die sich auf den Offenen Brief der “Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V.”, wie mir Ihre Zitate zeigen. Auf meine Kritikpunkte gehen Sie jedenfalls nicht ein, vielleicht verwechseln Sie die beiden Briefe. Um Ihnen das erneute Nachlesen zu ersparen, fasse ich meine drei Kernpunkte mit wiederholter Bitte um Ihre Stellungnahme zusammen und gehe bei der Gelegenheit auch auf Ihr Schreiben ein:

1.
Die Liste vom Gewerbeamt ist öffentlich, Gewerbe werden gewöhnlich beworben, da gebe ich Ihnen Recht. Sicherlich sind die Daten nicht geheim, aber angesichts der Stimmung und der Perspektive, die Sie in Ihrem Beitragstitel “Von Bukarest in den deutschen Sozialstaat: Klein-Rumänien in der Harzerstraße” bereits vorgeben, geschieht das ungeschwärzte Einblenden der Adressliste ja in einem bestimmten Kontext. Ihre Überschrift mit den Signalworten “Bukarest” und “Rumänien” widerspricht augenscheinlich Ihrer Aussage in der Mail “Die Herkunft oder Nationalität von Personen spielen für uns keine Rolle”. Für die Logik Ihres Beitrags ist es eben wesentlich, den “deutschen Sozialstaat” auf der einen und die rumänischen Einwander*innen auf der anderen Seite als Gegensatzpaar zu konstruieren. Und in diesem Zusammenhang ist das Einblenden der ungeschwärzten Liste mit Adressen dieser Einwander*innen kein neutrales Abbilden, sondern hoch problematisch. Warum haben Sie die Namen nicht geschwärzt oder einfach auf die Quelle im Internet verwiesen?

2.
Damit bin ich bei Ihrem Zitat von Augsteins Worten “Sagen, was ist.” Ich interpretiere diese als Bekenntnis zu intensiver journalistischer Recherche für Beiträge mit (neuem) Informationsgehalt. Dazu zähle ich nicht Ihr in dem Beitrag gezeigtes Filmen rumänischer Einwander*innen, die ganz klar erkennbar signalisieren, nicht gefilmt werden zu wollen (auch nicht, wenn ihre Adressen als Gewerbe gemeldet sind). Warum haben Sie für die Sendung nicht wenigstens die Gesichter dieser Menschen, darunter Minderjährige, unkenntlich gemacht?

3.
Über die Menschen, die Sie mit der Adressliste bei laufender Kamera suchen, heißt es gleich zu Beginn aus dem Off, die meisten seien Roma, die sich selbst “ț***”, “Z***” nennen. Sodann ist in Ihrem gesamten Beitrag mit Blick auf die gefilmten Menschen ausschließlich von “Z***” die Rede — das heißt Sie nehmen die rumänische Bezeichnung einiger Individuen untereinander als Grundlage für den undifferenzierten deutschen Begriff “Z***” und nutzen diesen, als sei er völlig neutral. Ist Ihnen bewusst, dass die Benutzung des N-Worts unter Schwarzen nicht bedeutet, dass diese und andere Menschen im deutschen Fernsehen mit dem N-Wort bezeichnet werden wollen? Können Sie sich vorstellen, dass Menschen, die sich untereinander “țigani” nennen, von Ihnen im deutschen Fernsehen nicht mit dem deutschen Wort “Z***” bezeichnet werden wollen?

Die von Ihnen angeführten Zitate des Presserats (dessen Arbeit wichtig und wertvoll ist) beantworten im konkreten Fall keine meiner Fragen. Darum bitte ich Sie erneut darum.

Übrigens, ist Ihnen bekannt, dass ‘Pro Deutschland’ für einen tausendfach in Berlin verteilten Flyer einen Screenshot Ihres besagten Beitrags unter der Überschrift ‘Spiegel TV schlägt “Z***alarm”‘ verwendet — und dass auf diesem Flyer ein Mann zu sehen ist, der von Ihnen gegen seinen Willen gefilmt wurde?

Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Kraft.